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von Marika am 09.03.2016, 12.25 Uhr

Muss ich eine Erbschaft oder Schenkung versteuern?

Muss ich Geld, das ich durch ein Erbe oder eine Schenkung erhalten habe eigentlich versteuern? Und wenn ja, ab welchem Betrag?

Ein Onkel möchte mir Geld hinterlassen und jetzt fragen wir uns, wie wir die Erbschaft bereits zur Lebzeit am geschicktesten regeln. Macht es vielleicht mehr Sinn, wenn er mir das Geld vorher schon schenkt oder soll er mich lieber im Testament bedenken? Was glaubt ihr, wie hoch die Steuern ausfallen werden, die ich dafür bezahlen muss. Hat jemand Erfahrungen mit der Erbschaftssteuer?

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von ReWades am 12.03.2016, 15.47 Uhr
Ja, Erbe und Schenkung müssten versteuert werden, es gibt aber Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind bis zu einem Betrag von 500.000 Euro von der Erbschafts - und Schenkungssteuer befreit. Kinder, Stiefkinder und Kinder bereits vorverstorbener Kinder, haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Du als Neffe müsstest ab 20.000 Euro Steuern bezahlen, was immer noch ein ganz schöner Betrag Geld ist.

Wie viel du letztendlich zahlst, hängt auch noch von deiner Steuerklasse ab. Es gibt aber so Rechner im Internet, schau mal hier, da kannst du deine Zahlen mal eingeben. Dann weißt du gleich mehr.


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von Solemia am 10.03.2016, 17.12 Uhr
Nein, die Erbschaftssteuer kann durch eine Schenkung zu Lebzeiten nicht umgangen werden. Auch wenn sich das Gerücht nachhaltig hält, kann durch eine Schenkung die Erbschaftssteuer nicht umgangen werden. Denn der Gesetzgeber will gerade verhindern, dass durch eine Schenkung die Steuern für eine Erbschaft nicht abgeführt werden. Der Staat will ja schließlich so viel Steuern einnehmen wie möglich. Wer seine Kinder, Partner oder andere aber schon zu Lebzeiten beschenken will, der kann alle 10 Jahre von den Freibeträgen profitieren. Informier dich doch einfach mal bei einem Notar, wie ihr das am geschicktesten regeln könnt.

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von Kartoffelsack am 10.03.2016, 11.03 Uhr
Ja, du musst beides versteuern.

Sowohl bei Erbschaften, als auch bei Schenkungen müssen Steuern abgeführt werden. Allerdings gibt es großzügige Freibeträge.

Die Erbschaftssteuer musst du bezahlen wenn du im Testament bedacht wirst und auch wenn du aufgrund deines gesetzlichen Anspruches erbst. Wenn dein Onkel dir einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag vermachen will, ist das wahrscheinlich ein Vermächtnis und dafür fällt auch Steuer an, wenn du über dem Freibetrag liegst.

Falls du das Geld schnell brauchst, bietet sich vielleicht eine Schenkung zu Lebzeiten an. Aber dafür müsst ihr bei einem Schenkungsversprechen zum Notar gehen und alles ganz offiziell machen und notariell beurkunden lassen.

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von Schogitte am 09.03.2016, 18.01 Uhr
Also du musst sowohl wenn du was erbst, als auch bei einer Schenkung Steuern zahlen. Aber nicht alles was du kriegst muss versteuert werden. Es gibt da nämlich Freibeträge. Mein Vater ist letztes Jahr verstorben, daher weiß ich das.

Ich glaube, dass die Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften gleich hoch sind. Das Finanzamt schaut darauf wie hoch der Wert des Nachlass/Erbes ist und in welchem Verhältnis du zu dem Verstorbenen/Schenker gestanden hast.

Ehepartner und Kinder haben den höchsten Freibetrag. Ehepartner 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro. In deinem Fall als Neffe liegt die Freigrenze bei 20.000 Euro. Alles was über den Freibetrag hinaus geht, muss versteuert werden. Je mehr du erbst, desto mehr Steuern musst du prozentual für das Erbe bezahlen. Natürlich spielt auch noch deine Steuerklasse eine Rolle.

Bei einer Schenkung dürfen die Freibeträge übrigens alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden.
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