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von Leo21m am 01.07.2016, 09.07 Uhr

Muss man Strafe bezahlen wenn man den TÜV für sein Auto überzieht?

Der TÜV von meinem PKW ist abgelaufen - schon mehr als einen Monat. Mir ist das leider erst gestern aufgefallen, dass ich bereits im April HU/AU hatte. Muss ich jetzt mit Mehrausgaben für den TÜV bzw. mit einer Strafzahlung rechnen? Wie hoch ist diese und wie wird diese bemessen? Geht das nach der Zeit die überschritten wurde oder pauschal? Oder ist das dem TÜV/DEKRA-Prüfer egal? Wer weiss mehr?

Antwort
Hilfreichste Antwort - ausgezeichnet vom Fragesteller
von Eulenspiegel am 04.07.2016, 10.06 Uhr
Servus, der TüV darf nicht überzogen werden. Du als Fahrzeughalter bist für die Einhaltung verantwortlich.

Der Gesetzgeber sieht bei Überziehung der Hauptuntersuchung bei PKWs folgende Strafen vor:

bei mehr als zwei Monate - 15 Euro
bei mehr als vier und bis zu acht Monaten - 25 Euro
mehr als acht Monate - 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg


Antwort
Antwort
von Maik am 03.07.2016, 20.26 Uhr
Nein, mit Mehrausgaben für die Hauptuntersuchung mußt du nicht rechnen. Erst wenn du mehr als zwei Monate überzogen hast, wird es beim TÜV teuer.

Antwort
Antwort
von Moenie am 01.07.2016, 14.51 Uhr
Ja, das ist nicht erlaubt.
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