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von Tanja18 am 12.08.2022, 20.06 Uhr

Strafe wegen Beleidigung?

Hy Leute ... Ich hatte vor einigen Monaten im Zug keine Maske auf, daraufhin beschwerte sich ein Fahrgast .. eine Türkin ... Naja ich hatte auch schon einiges getrunken und hab gesagt sie solle die Klappe halten und dahin gehen wo sie her kommt ... Scheiss Türkenschlampe ... Nun naja, sie hat mich tatsächlich angezeigt und ich hab jetzt wegen dem eine Verhandlung beim Bezirksgericht ... Was für eine Strafe kann da blühen? Bin Studentin und nicht vorbestraft und 21 Jahre alt.

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von Sissifuss am 05.09.2022, 13.58 Uhr
Grundsätzlich hast du mit deiner Äußerung den Tatbestand der Beleidigung in jedem Fall erfüllt.
Bei der Beleidigung handelt es sich um ein Antragsdelikt, das heißt die Frau war in jedem Fall an einer Verfolgung deiner Person interessiert. Grundsätzlich ist es natürlich nicht schön jemanden so zu bezeichnen, eine Beleidigung steht jedoch noch relativ weit unten, was die Schwere von Straftaten betrifft.
Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, könnten vielleicht ein paar Sozialstunden oder eine Spende an eine türkische Einrichtung für dich infrage kommen.
Ganz wichtig und auch gerne bei Gericht gesehen ist eine aufrichtige und ernst gemeinte Entschuldigung bei dem Gegenüber.


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von stefabei am 19.08.2022, 11.06 Uhr
Zunächst mal ist ja klar, dass man so etwas nicht macht - aber das hast Du ja schon selber geschrieben.

Die Höchststrafe von einem Jahr ist eben nur das absolute Höchstmaß nach dem § 185 StGB. Der Richter muss die Dinge eben immer eine Relation setzen und dann entscheiden, welches Strafmaß angemessen ist. Die Geldstrafe würde sich nach Deinem Einkommen richten, wobei das Gericht dabei immer Tagessätze festlegt.

Da Du aber bisher keine Vorstrafen hast und Dir laut Deinem Eingangspost auch sonst nicht wirklich etwas strafrechtlich relevantes zu Schulden kommen lassen hast, würde ich hier eine nicht allzu krasse Strafe erwarten. Vielleicht hast Du sogar Glück und das Verfahren wird nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit oder nach § 153a StPO gegen Auflaugen eingestellt.

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von Lauriane am 19.08.2022, 08.47 Uhr
Für eine Beleidigung ist laut § 185 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Alternativ kann der Richter eine Geldstrafe verhängen. Der Gesetzgeber hat für eine Beleidigung keine bestimmte Bußgeldhöhe definiert. Wie hoch die Entschädigung ist, hängt beispielsweise vom Einkommen des Beschuldigten ab. Auswirkungen auf das Strafmaß haben verhängte Vorstrafen.

Die Schwere der Beleidigung kann das Strafmaß beeinflussen. Leidet ein Opfer an psychischen Folgen aufgrund der Beleidigung, kann der Richter ein Schmerzensgeld festlegen.

Das Opfer ist in der Beweispflicht. Finden sich keine Zeugen, steht Aussage gegen Aussage. In dem Fall entscheidet der Richter meist zugunsten der beklagten Person.

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von Ramones1989 am 14.08.2022, 13.35 Uhr
Das ist natürlich etwas gewesen, was man nicht sagt und das sollte einem ganz generell auch klar sein, egal in welchem Zustand man sich befindet. Zunächst würde ich mich an einen Anwalt wenden, denn dieser kann einen richtig beraten und einem auch empfehlen, was man sagen kann und was nicht. Abgesehen davon wird meistens mit einer Geldstrafe bestraft, es kann aber auch zu einer Freiheitsstrafe kommen, wenn die Sache öffentlich war und einen Schaden nach sich gezogen hat. Dies könnte der Fall sein, wenn das jemand gefilmt und dann online gestellt hat. Diese Freiheitsstrafe kann bis zu 2 Jahren betragen. Eine Geldstrafe richtet sich nach deinem Einkommen. Eine anwaltliche Vertretung ist hier aber ein wichtiger Schritt.

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von wutziman am 15.08.2022, 17.23 Uhr
Ey wie doof ist das denn 🤣 beleidigst jemand und lässt dich anzeigen? Huh 😳 wär ich einfach weg gegangen. Wie kann man für sowas ne Anzeige bekommen 😂

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