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von mariolio am 30.12.2019, 10.00 Uhr

Wie melde ich meine Freiberuflichkeit an?

Ich möchte gerne freiberuflich arbeiten. Ich hatte im Internet die Information gefunden, dass man die Freiberuflichkeit nicht anmelden und das Finanzamt mit der Steuererklärung informiert. Also zumindest bis zu einem gewissen Freibetrag.

Jetzt habe ich vor Kurzem noch alles Mögliche zum Thema Freiberuflichkeit recherchiert. Ich habe festgestellt, dass widersprüchliche Informationen im Internet kursieren. Das gilt für Artikel über Selbstständigkeit und die Informationsseiten von Ämtern und Ministerien. In einem Buch über das Thema Freiberuflichkeit standen auch irreführende Information. Jemand schrieb die Informationen zur Anmeldung von Freiberuflichkeit seien falsch gewesen. Das Finanzamt fand das nicht gut.

Eine Bekannte sagte, nur manche Tätigkeiten müsse man anmelden. Sie habe mal als Journalistin gearbeitet und das habe sie nicht anmelden müssen.

Von keiner Anmeldung der Freiberuflichkeit über formlose Anmeldung bis zu Bergen von Formularen beim Fiskus habe ich jetzt schon alles gehört.

Hat da vielleicht jemand sichere Informationen über selbstständige Tätigkeiten oder eine gute Informationsquelle?

Bitte keine Informationen zur Gewerbeanmeldung. Das wird im Internet oft durcheinander geworfen und macht alles noch unübersichtlicher. Ich weiß, dass es sich bei mir um eine reine Freiberuflichkeit und nicht um ein Gewerbe handelt. Ich möchte wissen, wie es mit der reinen Freiberuflichkeit aussieht. Also zum Beispiel bei reinen Dienstleistungen.

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von Filosof am 21.01.2020, 18.25 Uhr
Als ich letztes Jahr meine freiberufliche Tätigkeit anmeldete, habe ich zuerst beim Institut für freie Berufe überprüft, ob ich mit meiner Tätigkeit wirklich unter die freien Berufe falle. Denn nur dann wird man vom Finanzamt als freiberuflich tätig eingeordnet.
Das Finanzamt muss baldmöglichst nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit informiert werden. Hierzu reicht ein formloses Anschreiben an das zuständige Finanzamt.

Daraufhin bekommt man dann vom Finanzamt Formulare übersendet, die man auszufüllen hat.
Hier muss u.a. angegeben werden, wann man mit der Tätigkeit begonnen hat und welche Umsätze man für das Geschäftsjahr erwartet. Unter 17500,- EUR wird man als Kleinunternehmer nach §19 UstG eingestuft, darüber als umsatzsteuerpflichtig.
Nach Prüfung der Unterlagen, bekommt man vom Finanzamt seine Steuernummer zugeteilt.


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von TomStarke am 03.01.2020, 09.19 Uhr
Zuerst muss sichergestellt sein, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Auskunft darüber geben das Partnergesellschaftsgesetz (PartGG) in §1Abs.2 und das Einkommensteuergesetz (EstG) in §18 Abs. 1. Zudem ist der Begriff "Anmeldung" falsch gewählt. Steuerlich gesehen benötigt man vom Finanzamt eine gebührenpflichtige Anerkennung seiner freiberuflichen Tätigkeit, die man aber nicht einfach bekommt. Andernfalls kann es sein, dass bei einer Überprüfung des Finanzamtes, die auch bei Kleinbetrieben durchgeführt wird, das Finanzamt die Freiberuflichkeit nicht anerkennt und dann rückwirkend für sieben Jahre Gewerbesteuer nachzuzahlen sind. Das Institut für freie Berufe (IFB) kann in allen Belangen der freiberuflichen Tätigkeit kontaktiert werden.
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