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von musssein am 04.10.2017, 15.17 Uhr

ebay Käufer zahlt nicht! Was tun?

Hallo, was kann ich tun wenn ein Käufer auf ebay nicht zahlt? Ich habe per Auktion einen Artikel auf ebay versteigert. Seit dem Auktionsende sind nun zwei Wochen vergangen. Ich habe den Käufer bereits mehrfach angeschrieben, ihm meine Bankdaten zukommen lassen und um Überweisung des Auktionsbetrags gebeten. Leider hat der Käufer den Artikel weder bisher bezahlt, noch hat er sich bei mir gemeldet.

Mir ist bekannt, dass ich den nicht bezahlten Aritkel ebay melden und den Kauf abbrechen kann. Normalerweise erstattet ebay ja dann die Verkaufsprovision. Ich möchte aber den Kauf nicht abbrechen! Was kann ich jetzt tun um doch noch an mein Geld zu kommen? Scheint wohl ein Spaßbieter gewesen zu sein. Doch was mache ich jetzt? Verklagen, bei der Polizei anzeigen und auf die Bezahlung beharren? Schließlich wurde über ebay ja ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen oder?

Gibt es eine Möglichkeit an die Daten des Käufers zu gelangen, damit ich rechtliche Schritte einleiten kann? Kann man für ebay Auktionen Inkasso beantragen? Es geht nicht gerade um wenig Geld. Ab welchem Betrag lohnen sich rechtliche Schritte und wer trägt dafür die Kosten? Kann ich den Fall auch zur Anzige bringen?

Falls sich rechtliche Schritte nicht lohnen würde ich den Kauf abbrechen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Was muss ich hierfür beachten? Wie ist die Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel? Wie lange muss ich warten um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können? Wie sind die Fristen? Möchte nichts falsch machen!

Antwort
Hilfreichste Antwort - ausgezeichnet vom Fragesteller
von rechtslinks am 05.10.2017, 10.36 Uhr
Zuerst solltest Du überlegen, ob Du Deinen Rechtsanspruch auf den Verkauf des verstiegerten Artikel durchsetzen möchtest oder ob Du die Versteigerung noch einmal neu starten willst.

Möchtest Du den Artikel an den erfolgreichen Bieter (Gewinner der Auktion) verkaufen, dann empfehle ich folgende Vorgehensweise: Schaue Dir als erstes kurz das Profil des Käufers an! Besteht das Profil auf eBay schon länger und hat der Käufer bereits mehrfach Verkäufer auf der Auktionsplattform bewertet, dann ist es wahrscheinlich kein "Fake Profil". Jetzt hast Du die folgenden zwei Möglichkeiten:

1.) Informiere die Trust & Safety Abteilung von eBay darüber, dass der Kunde nicht bezahlt hat. eBay wird beim Kunden nachfragen warum er nicht zahlt. Manchmal wirkt schon diese Nachfrage Wunder.
2.) Da Du den Namen und die Adressdaten wahrscheinlich aus der Auktionsbestätigung hast kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Das Formular dazu gibt es entweder im Schreibwarenhandel, oder Du startest den Mahnantrag online unter: www.online-mahnantrag.de - das ist das offizielle Gerichtsportal.

Alternativ kannst Du auch eBay kontaktieren und sagen, dass Du die Auktion neu beginnen möchtest.

Ich persönlich würde bei einem Betrag unter 100 Euro die Versteigerung nach Abbruch des Verkaufs auf eBay einfach neu starten. Der Grund dafür: Deine Zeit! Der Aufwand für die Erstellung eines Mahnbescheid bei kleineren Beträgen wäre es mir nicht wert.

Darüber hinaus würde ich mir den Spaß an eBay-Auktionen aber nicht verderben lassen: Der Löwenanteil der Auktionen auf eBay läuft nämlich problemlos ab.


Antwort
Antwort
von Lichlar am 09.10.2017, 20.03 Uhr
Neben dem ebay-Namen hast du auch die Adresse, an die du das Ersteigerte schicken würdest. Du könntest an den Käufer zuerst eine Mahnung als Einschreiben mit einer Zahlungsfrist schicken.

Falls es ein sogenannter "Spaßbieter" war, kannst du ihn anzeigen, einen Anwalt hinzuziehen oder ein Inkasso-Büro beauftragen. Die anfallenden Kosten trägt dann der Käufer. Falls derjenige nicht zahlen kann oder dort nichts zu pfänden ist, bleibst du aber auf diesen Kosten sitzen.

Sicherer ist es, wenn du bei ebay das Problem meldest oder den "Automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel" nutzt. Hierfür hast du nach Auktionsende bis zu 32 Tage Zeit, du bekommst dann die Verkaufsprovision zurück und kannst deine Ware nochmals versteigern.

Antwort
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von WinfriedE am 06.10.2017, 18.36 Uhr
Zunächst ist es wichtig, dass Sie Kontakt mit dem Käufer aufnehmen. Lässt sich das Problem nicht beheben ist es wichtig, den nicht bezahlten Artikel zu melden. Ebay kontaktiert den Käufer und fordert die Zahlung ein.

Wie lange warten?
Ein Vorfall zu einem nicht bezahlten Artikel sollte frühestens 4 Tage und spätestens 32 Tage nach Angebotsende erfolgen. Der "Fall" muss innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende geschlossen werden.

Kauf abbrechen?
Falls der Käufer den Artikel innerhalb diesen Zeitraums nicht bezahlt, können Sie vom Kauf zurücktreten und bekommen die Gebühren von Ebay gutgeschrieben.

Antwort
Antwort
von Steiger am 05.10.2017, 12.57 Uhr
Wer auf der Verkaufsplattform Ebay einen Artikel kauft, geht einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer ein. Zahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer unter dem Reiter "Probleme klären" einen Fall eröffnen, um die Zahlung doch noch zu erhalten.

Zahlt der Käufer nach Meldung des unbezahlten Artikels bei Ebay trotzdem nicht, kann sich der Verkäufer rechtliche Schritte vorbehalten und das Geld per Mahnbescheid bzw. über ein Inkasso-Unternehmen einfordern. Die dafür erforderlichen Adress-Daten finden Sie im Ebay-Konto unter "Einzelheiten zum Kauf". Dort ist die Lieferadresse des Käufers angegeben.

Nicht zahlende Käufer erhalten von Ebay einen Vermerk im Konto. Sie als Verkäufer können den "Käufer" zusätzlich noch mit einer negativen Bewertung bedenken, damit andere Ebay-Mitglieder gewarnt sind.

Antwort
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von Samy7 am 04.10.2017, 18.28 Uhr
Ich würde an deiner Stelle keinen Anwalt einschalten, auch wenn es um nicht wenig Geld geht wie du schreibst. Die Kosten, die dir bei rechtlichen Schritten entstehen, sind wesentlich höher als dein möglicher Gewinn. Versuche Kontaktinformationen vom Käufer zu erhalten wie beispielsweise die Adresse und Telefonnummer. Google einmal, ob es bereits ähnliche Fälle mit dem gleichen Nutzer gegeben hat. Ob du die Anwaltskosten vom nicht zahlenden Käufer einfordern kannst und ob er diese bezahlen kann ist ungewiss. Im Zweifel würde ich den Kauf abbrechen und es darauf beruhen lassen.

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