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von adri0443 am 04.03.2024, 14.40 Uhr

Frage zur Abstandsmessung auf der Autobahn?

Moin zusammen,

Bin vor ein paar Tagen durch eine Abstandsmessung (Brückenmessung) auf der Autobahn gefahren. War ca. 130 km/h schnell... Bin ca. 50-80 Meter vor der Kamera auf die linke Spur gefahren, da ich einen LKW überholen wollte. Vor mir war dann jedoch ein Auto, dem ich (schätze ich) irgendwas zwischen 25 und 40 Meter aufgefahren bin. Jedoch habe ich sofort abgebremst um den Mindestabstand wiederherzustellen.

Wie sehr ihr das? Muss ich mit Post rechnen oder bin ich da eher raus aus der Nummer? Aktuell bin ich noch in der Probezeit.

Liebe Grüße und Danke für eure Antworten

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von KindofArt am 12.03.2024, 18.26 Uhr
Musst wohl die Post von der Bußgeldstelle abwarten, alles andere wäre reine Spekulation, da es von den gemessenen Daten vor Ort abhängt.


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von timano am 05.03.2024, 22.55 Uhr
Würde ich mir mal keine Gedanken machen ...

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von wididums am 05.03.2024, 09.33 Uhr
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben dass ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden muss. Dieser Abstand soll ausreichend sein, um angemessen reagieren zu können falls das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst oder eine andere unerwartete Handlung ausführt.

Wenn du sagst dass du sofort gebremst hast um den Mindestabstand wiederherzustellen, könnte das als positives Verhalten angesehen werden. Trotzdem könnte es sein dass du aufgrund der geringen Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug und deiner Geschwindigkeit von 130 km/h von der Geschwindigkeitsüberwachung erfasst wurdest.

Ob du Post erhältst oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der genauen Geschwindigkeitsmessung, den lokalen Gesetzen und Richtlinien sowie deinem Verhalten während des Vorfalls. In der Probezeit kann ein Verstoß gegen Verkehrsregeln schwerwiegendere Konsequenzen haben, wie z.B. eine Nachschulung.

Es könnte ratsam sein den Vorfall zu dokumentieren, zum Beispiel indem du dir Notizen machst oder gegebenenfalls Zeugen suchst, falls du Post erhältst und den Vorfall erklären musst. Wenn du wirklich Post bekommst, kannst du dich auch an einen Anwalt wenden, um rechtliche Beratung zu erhalten.
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