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von wauna33 am 12.01.2023, 13.23 Uhr

Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Hallo,

ich befinde mich aktuell in einer Diskussion mit meinem Arbeitgeber. Ich habe nun 4 Wochen am Stück im Unternehmen gearbeitet, da ich den persönlichen Kontakt für einige Präsentationen gebraucht habe.
Nun würde ich gerne meine zwei Tage pro Woche, die ich eigentlich für das Homeoffice nutzen darf, nachholen.
Das heißt insgesamt 8 Tage, die ich jetzt im Unternehmen verbracht habe. Mein Chef erlaubt es mir nicht und argumentiert so, dass es keine offizielle Regelung gibt. Ist das richtig oder habe ich ein Recht auf Homeoffice? Ich bin der Meinung, dass der Anspruch nachgeholt werden darf.

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von Daniel_1407 am 12.01.2023, 16.26 Uhr
In Deutschland gibt es kein gesetzlich festgelegtes Recht auf Homeoffice. Ob jemand das Recht auf Homeoffice hat, hängt von den Bedingungen des Arbeitsvertrags und den Regelungen im Unternehmen ab. Ein Arbeitgeber ist jedoch grundsätzlich verpflichtet, die Wünsche und Anregungen seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Arbeit von zu Hause aus möglich ist.
Es gibt jedoch in Deutschland seit dem Jahr 2020, aufgrund von COVID-19, eine temporäre Regelung, das heißt der Arbeitgeber muss in vielen Fällen bei Anordnung von Quarantäne, das Arbeiten von Zuhause ermöglichen (§6 des Infektionsschutzgesetz). Dabei ist an Regeln wie drei Tage im Büro und zwei Tage von Zuhause aus arbeiten gedacht. Grundsätzlich ist Homeoffice, auch bekannt als Remote Work oder Telecommuting, die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Dieser Trend hat in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere durch die zunehmende Verfügbarkeit von Technologie und das Internet. Ein wichtiger Vorteil von Homeoffice ist die Erhöhung der Arbeitsflexibilität. Arbeitnehmer können die Arbeit an ihren individuellen Zeitplan anpassen und somit eine bessere Work-Life-Balance erreichen. Homeoffice ermöglicht auch, dass Menschen in ländlichen Gebieten oder von weiteren Entfernungen aus arbeiten können, die sonst eine tägliche Anfahrt erfordert hätte, was wiederum zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen beiträgt. Gesetzlich wird das Recht auf Homeoffice in Zukunft genauer ausformuliert.


Antwort
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von Viewo am 12.01.2023, 13.39 Uhr
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Ist vertraglich festgeschrieben, dass dir zwei Tage pro Woche Homeoffice zustehen? Dann kannst du diese auch mit Hinweis auf deinen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber einfordern. Falls nicht, oder es die betriebliche Lage aktuell nicht zulässt, kannst du darauf auch nicht bestehen.
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