malnefrage.de
malnefrage.de
Menü
Facebook
Twitter
E-Mail
Bookmark
weitere
Ratgeber-Community für Fragen & Antworten:
Forum mit Tipps, Hilfe und Ratschläge
Forum Frage stellen! Neue Fragen Neue Antworten Login
Frage
Frage
von Gehtkeinenwasan am 17.01.2023, 10.25 Uhr

Widerspruch gegen Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt einlegen sinnvoll?

Guten Tag!

Ich habe für die neue Grundsteuer den Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerwertbescheid von meinem Finanzamt erhalten. Ich habe ein kleines Häuschen in Baden-Württemberg und soll nun nach den Angaben im Bescheid, zukünftig fast das doppelte an Grundsteuer bezahlen!

Die grundlegenden Daten wie die Fläche des Grundstücks sowie der Bodenrichtwert wurden, wie von mir in der Grundsteuererklärung per Elster abgegeben, korrekt übernommen. Auch die Berechnung des Grundsteuermessbetrags erscheint mir plausibel und korrekt zu sein. Dabei erfolgte die Berechnung des Steuermessbetrags wie folgt: Grundsteuerwert x ermäßigte Steuermesszahl gemäß § 40 Abs. 3 LGrStG (Steuermesszahl ermäßigt um 30 Prozent, 0,91 v.T.)

Da in Baden-Württemberg bereits Musterklagen anhängig sind, sollte man gegen den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Widerspruch einlegen? Ist das sinnvoll, zumal der Bescheid NICHT nur vorläufig erlassen wurde? Verbände wie Haus & Grund empfehlen einen Widerspruch einzulegen, mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht folgendes:

1. Allgemeines

1.1 Sie können die mit diesem Grundlagenbescheid (Grundsteuerwertbescheid) bekannt gegebenen Entscheidungen mit dem Einspruch anfechten. Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. ...

1.2 Auch wenn Sie einen Einspruch einlegen, kann die zur Erhebung der Grundsteuer berechtigte Gemeinde den angefochtenen Grundlagenbescheid der Festsetzung der Grundsteuer zugrunde legen.

Ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerwertbescheid dann überhaupt sinnvoll? Schlussendlich wird mein Widerspruch doch sehr wahrscheinlich vom Finanzamt zurückgewiesen und mir bleibt nur der Klageweg?

Antwort
Antwort
von AntonBernad am 17.01.2023, 17.30 Uhr
Ein Widerspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid kann sinnvoll sein, wenn Sie der Ansicht sind, dass der Bescheid fehlerhaft ist oder dass die Berechnung des Steuermessbetrags unrichtig ist.
Wenn Sie bereits die Musterklagen gegen die Grundsteuer in Baden-Württemberg kennen, kann es auch sinnvoll sein, dass Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, da eine Musterklage ein gewisses Risiko trägt und es immer besser ist, wenn man selbst klagt und nicht durch eine Musterklage gebunden ist.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass ein Widerspruch nicht immer zu einer Änderung des Bescheids führen muss und dass Sie, wenn Ihr Widerspruch vom Finanzamt zurückgewiesen wird, immer noch die Möglichkeit haben, Klage vor dem Finanzgericht einzureichen.

Wichtig ist auch darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde, die zur Erhebung der Grundsteuer berechtigt ist, den angefochtenen Grundlagenbescheid der Festsetzung der Grundsteuer zugrunde legen kann, auch wenn Sie einen Widerspruch einlegen.

Es wäre daher sinnvoll, sich mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung zu setzen, bevor Sie einen Widerspruch einlegen, um Ihre Chancen auf Erfolg einschätzen zu können und um sicherzustellen, dass Ihr Widerspruch die besten Argumente enthält.


Antwort
Antwort
von SteBis07 am 23.01.2023, 16.32 Uhr
Im Regelfall ist es ratsam einen Einspruch gegen den erhaltenen Grundsteuermessbescheid einzulegen.
Es ist vorher zu prüfen ob nicht die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist, da ansonsten die Einlegung eines Einspruchs von vornherein sinnlos ist.
Ist der Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerwertbescheid einmal erlassen und rechtskräftig, sind diese mindestens für die nächsten 7 Jahre wirksam!
Vieles ist noch ungewiss, da in Deutschland seit 1964 keine Einheitswerte für die Grundsteuer mehr festgesetzt wurden.

Ein Einspruch ist Voraussetzung um gegebenenfalls ein Klageverfahren anzustreben. Die Einlegung eines Einspruchs ist kostenlos bei Ihrem Finanzamt möglich, daher haben Sie nichts zu verlieren.
Sie können sich später auch bereits laufenden Klagen anschließen.
Ähnliche Fragen
Wer kann mir mal erklären wann ich beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben muß? Welche Vor- oder Nachteile hat das für mich wenn ich eine ...
Mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben, ich habe damals das Erbe ausgeschlagen. Nun bekam ich gestern ein Schreiben vom Finanzamt, das mich als sogenannten ...
Ist es sinnvoll ein Elektroauto zu kaufen? Ich möchte mir ein neues Auto für kurze Strecken zulegen und überlege ein E-Auto zu wählen. Hat jemand ...
Ich möchte gerne freiberuflich arbeiten. Ich hatte im Internet die Information gefunden, dass man die Freiberuflichkeit nicht anmelden und das Finanzamt mit ...
Mir wurde geraten für meinen Laden eine eigene Webseite zu erstellen. Was sagt ihr dazu, ist das sinnvoll? Lohnt es sich eine eigene Webseite zu erstellen?
Nächste Frage

Die auf malnefrage.de veröffentlichten Fragen und Antworten sind Meinungsäußerungen der jeweiligen User. Da die Aussagen nicht geprüft werden, kann die Richtigkeit der Inhalte nicht gewährleistet werden.