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von Gerade am 11.07.2022, 17.31 Uhr

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Notarzt/Rettungswagen einen Rotlichtverstoß bei der Polizei meldet?

Hallo, ich hätte eine Frage, die mich einfach mal so interessieren würde. Wie wahrscheinlich wäre es, dass ein Notarztwagen ein Rotlichtverstoß der Polizei meldet? Kann der das überhaupt? Wird die Polizei da etwas machen?
Ein Beispiel wäre, der Notarztwagen fährt ohne Blaulicht oder Sirene hinter einem Auto her, dieser sieht aber nicht rechtzeitig, dass die Ampel auf gelb schaltet, ist aber schon mit den Reifen über dem Standstrich und sieht das die Ampel rot wird und fährt somit rüber. Der Notarztwagen wird jedoch nicht behindert, hält an der Ampel hat aber gesehen, dass das andere Auto somit über "rot" gefahren ist.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Notarzt dies der Polizei meldet? Und was würde in dem Fall die Polizei machen, die ja offensichtlich gar nicht dabei war und es nicht gesehen hat? Wie lange müsste man auf einen Brief warten?

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von janmans am 14.07.2022, 22.35 Uhr
In diesem Fall ist ein Notarzt ein ganz gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. Es ist zwar möglich, dass der Notarzt den Vorfall der Polizei meldet, aber dass dabei am Ende ein Bußgeldverfahren eröffnet wird ist eher unwahrscheinlich. Dazu müsste der Notarzt sich bereit erklären gegebenenfalls als Zeuge vor Gericht aufzutreten. Ich denke, da haben die Notärzte durchaus Wichtigeres zu tun.
Die Polizei ist in diesem Fall ja kein Zeuge und kann den Sachverhalt nur vom Hörensagen beurteilen.
Ich halte es insgesamt für unwahrscheinlich, dass es in diesem Fall zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen wird.
Natürlich gilt trotzdem immer: Bei Gelb wird gebremst und bei Rot wird gehalten.


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von LukasGrau am 14.07.2022, 08.59 Uhr
Es besteht aus rechtlicher Sicht keine Verpflichtung für den Rettungs- oder Notarztwagenfahrer Verkehrsverstöße zu melden. Die hoheitliche Aufgabe des Rettungsdienstes besteht ausschließlich in der ärztlichen Versorgung von Person in gesundheitlicher Notlage. Sofern der Rettungsdienst oder Notarzt wie in der Frage beschrieben nicht behindert wird, wird er keine Verkehrsverstöße an die Polizei melden. Die Überwachung des Straßenverkehrs und Ahndung von Verstößen gegen die StVO ist Aufgabe der Polizei oder in leichten Fällen, wie beispielsweise Parkverstößen, Aufgabe des Ordnungsamtes. Besteht jedoch der Straftatbestand der Behinderung des Rettungsdienstes oder Notarztes, kann der Rotlichtverstoß vom Rettungsdienst vermerkt und an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet werden. Fahrer haben in diesem Fall mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

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von sanmu am 11.07.2022, 21.51 Uhr
Die Wahrscheinlichkeit ist gering das die Rettungssanitäter deinen Rotlichtverstoß bei der Polizei anzeigen. Also wenn es an der Ampel keinen Blitzer gab, der dich geblitzt hat, dann hast du nix zu befürchten. Das passiert tagtäglich und nur weil es ein Rettungswagen war zeigen die dich nicht gleich bei der Polizei an. Das sind auch nur Menschen. 🙂

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von Kelekia am 16.07.2022, 09.50 Uhr
Da passiert nix. Keine Sorge die verpetzen dich schon nicht. Die haben sicher genug zu tun.
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