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von klaviello am 23.01.2020, 20.40 Uhr

Wer zahlt Arztkosten im Ausland?

Wer bezahlt die Arztkosten im Urlaub? Wir sind gerade dabei online unseren Sommerurlaub zu buchen und die Webseiten bieten uns immer verschiedene Reiseversicherungen an. Brauche ich die wirklich? Oder ist das nur Abzocke? Beziehungsweise, welche Teile sind sinnvoll? Reisestornoversicherung und ähnliches ist ja auch bei der Kreditkarte dabei. Aber wie sieht das aus, wenn ich im Urlaub einen Arzt brauche? Ist das bei den typischen Kreditkartenversicherungen inkludiert?
Vermutlich reisen wir ins EU-Ausland. Soweit ich weiß muss ich dort den Arztbesuch zuerst einmal selbst bezahlen und kann es mir dann erstatten lassen. Aber erstattet die gesetzliche Krankenversicherung wirklich alles? Und wenn ich mir jetzt eine Reisekrankenversicherung nehme, bezahlt diese dann alles, oder muss ich dann bei der gesetzlichen auch noch etwas einreichen?
Wie sieht das dann mit dem Prozess selbst aus? Gibt es da ein eigenes Formular, oder schicke ich einfach die Rechnung und meine Kontonummer?
Da wir uns noch nicht für ein bestimmtes Land entschieden haben noch eine Frage am Rande: Kann ich in der EU mit der Gesundheitskarte ganz normal zum Arzt gehen oder muss ich das auch selbst bezahlen?

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von ThSchuster am 24.01.2020, 10.55 Uhr
Die Frage stellt ausschließlich auf die Übernahme von Arzthonoraren durch die gesetzliche Krankenversicherung während eines vorübergehenden privaten Aufenthalts in einem EU-Mitgliedsland ab.

Unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ist eine Leistungsinanspruchnahme bei Ärzten und Krankenhäusern, die dem öffentlichen Gesundheitssystem des Reiselandes angeschlossen sind, möglich. Die Inanspruchnahme ist auf die Behandlung einer akuten Erkrankung oder unfallbedingter Verletzungen beschränkt, sowie auf die notwendige Behandlung bereits bestehender oder chronischer Erkrankungen.

Der Umfang der Leistungen entspricht den Bestimmungen im Reiseland. Für Mitglieder der GKV bedeutet dies, im Reiseland vorgesehene Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen selbst tragen zu müssen, da diese nicht erstattungsfähig sind. Bei zahnärztlicher Behandlung kann dies die gesamten Kosten betreffen. Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ist insofern sinnvoll.

Bei Inanspruchnahme einer Privatbehandlung kann gegenüber der GKV eine Kostenerstattung beantragt werden, wobei hierbei die Erstattungsregeln der jeweiligen Kasse zu beachten sind.


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von sharyza am 27.01.2020, 22.41 Uhr
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Rechnungen im Ausland, vorausgesetzt du verreist innerhalb der EU. Du siehst auf der Rückseite deiner Krankenkassenkarte das EU-Logo. Auf der Homepage deiner Krankenkasse findest du außerdem Formulare und wichtige Hinweise für eine Arztbehandlung im Ausland.
Eine Reiseversicherung für die Urlaubsreise bietet sich an, wenn du in nicht so hoch entwickelte Länder reist, oder in solche, in denen das Gesundheitssystem nicht so gut ausgebaut ist wie in Deutschland. Eine Reiseversicherung hat den Vorteil, dass du die Rechnungen bei einer Behandlung im Urlaub danach einfach einreichen kannst und das Geld, auch für eine private Behandlung, zurückerstattet bekommst. Natürlich muss es sich um einen medizinisch relevanten Fall handeln, beispielsweise Zahnschmerzen, also eine Behandlung, die bis zur Rückkehr nicht absehbar und auch nicht aufschiebbar war.
Kommentar von obiku am 24.05.2020, 23.16 Uhr
Nachdem das auch bei mir ein aktuelles Thema ist... Gilt das unabhängig von der Krankenkasse und ist das in allen Ländern der Fall? Also auch für Krankenkassen aus Österreich?

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von Hanno am 26.01.2020, 17.09 Uhr
Das kommt drauf an wo im Ausland und wie du krankenversichert bist. Im EU-Ausland kannst du als gesetzlich Versicherter ganz normal wie hier in Deutschland auch mit deiner Gesundheitskarte zum Arzt gehen.
Kommentar von hundelöwe am 13.03.2020, 17.26 Uhr
Ich musste mal wegen eines Schnittes in Frankreich zum Krankenhaus und musste dort die Gebühren (es waren glaube ich unter 20 Euro) aber selbst bezahlen... würde man die von der Krankenkasse erstattet bekommen? Mir wurde nichts erstattet.
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