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von kleinGT am 08.03.2016, 10.00 Uhr

Was ist bei der Vermietung einer Ferienwohnung zu beachten?

Durch Erbschaft habe ich eine schöne Wohnung in einer touristisch gefragten Region geerbt. Da ich die Wohnung dauerhaft nicht selbst bewohnen kann, ein Verkauf für mich wegen der guten Lage auch nicht in Frage kommt, habe ich mir überlegt, die Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten.
Das Thema Vermietung ist für mich jedoch Neuland. Daher die Frage, was muss ich bei der Vermietung einer Ferienwohnung beachten? Wer hat Erfahrung damit und kann mir Tipps bzgl. Rechtslage und Vermietung geben? Muss ich die Ferienwohnung beispielsweise als Gewerbe anmelden? Auf was muss man alles achten wenn man eine Ferienwohnung zur Miete anbietet? Ich wäre für alle Hinweise dankbar.

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von Fewostay am 14.03.2016, 18.36 Uhr
Bezüglich der Vermarkung Ihrer Ferienwohnung finden Sie auf Fewostay nachfolgend Tipps für die erfolgreiche Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen.


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von Shennia am 05.04.2016, 08.45 Uhr
Wenn Sie sich erst einmal dazu entschieden haben, Ihre Ferienwohnung zu vermieten, fragen Sie sich, ob Sie voll und ganz hinter dieser Entscheidung stehen. Das Geld, das Sie dabei verdienen können, sollte nicht Ihre einzige Motivation sein. Sie sollten sich gerne mit Menschen unterhalten, für diese im Fall von Problemen mit Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, Sie sollten organisatorisch gut sein und der Kritik Ihrer Gäste konstruktiv begegnen können.

Es gibt Vermieter, die nur Geld verdienen wollen - das Wohl ihrer Gäste ist ihnen egal. Mit einer solchen Einstellung kommt man als Vermieter einer Ferienwohnung nicht weit. Ein Vermieter muss mit Hingabe an die Vermietung herangehen, was im Klartext heißt: Bieten Sie eine Ausstattung, die nicht luxuriös sein muss, aber gemütlich! Beraten Sie Ihre Gäste, wenn diese Auskunft suchen! Zeigen Sie Interesse bei kurzen Gesprächen - vor allem bei Ankunft und Abreise. Vergessen Sie nicht, Sie sind ab sofort Gastgeber und die Vermietung Ihrer Ferienwohnung ist eine Dienstleistung!

Um eine möglichst hohe Auslastung Ihrer Ferienwohnung zu gewährleisten, sollten Sie sich überlegen, mit einem Reiseveranstalter zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet zwar eine Verminderung Ihres Verdienstes, weil die Reiseveranstalter nicht den regulären Preis bezahlen, dafür können Sie jedoch mit einer fixen Einnahme rechnen - auch wenn die Ferienwohnung nicht voll ausgelastet ist. Je nach Vertrag mit dem Reiseveranstalter müssen Sie sich nur mehr teilweise oder gar nicht mehr um die Buchungen kümmern. Sie organisieren nur mehr Ankunft und Abreise sowie Reinigung der Ferienwohnung. So haben Sie ein fixes Einkommen, ohne viel Eigenwerbung machen zu müssen.

Kalkulieren Sie stets gewissenhaft Ihre Preise! Ein Vermieter ohne Erfahrung vergisst am Anfang oft, die Kosten für Dinge wie Wäsche oder Geschirr miteinzurechnen. Es sind dies Gebrauchsgegenstände, die bei Verlust oder Bruch nachgekauft werden müssen. Genauso verhält es sich mit Wasser und Strom oder immer wieder anfallende Reparaturen! Viele Vermieter verlangen aus Konkurrenzdruck oder aufgrund von Kalkulationsfehlern zu wenig und ärgern sich am Ende, wenn sie merken, dass sie nach Abzug der Kosten kaum etwas verdient haben.

Lassen Sie sich alles, was Sie mit Ihren zukünftigen Gästen besprechen, schriftlich bestätigen! Ein Telefonat mit einer Zusage für eine Buchung genügt nicht. Sie haben nichts in der Hand, womit Sie beweisen können, dass Ihre Ferienwohnung gebucht wurde. Am Ende warten Sie am Ankunftstag auf Ihre Gäste und diese erscheinen nicht. Es kommt vor, dass Gäste nach erfolgter Buchung ein billigeres Angebot finden und dann, ohne abzusagen, einfach nicht anreisen. Noch sicherer für Sie ist es, sich eine Anzahlung leisten zu lassen. Viele Vermieter staffeln diese, je nachdem, wann gebucht wurde, von 10% des Endpreises einige Wochen vor Ankunft bis zu 80% wenige Tage vor Anreise.

Viele Vermieter kümmern sich nicht um Bettwäsche oder Handtücher - diese sind von den Gästen selber mitzubringen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass dies bei den meisten Gäste (ausgenommen die sehr Sparsamen) nicht gut ankommt. Die Gäste möchten die Wahl haben, ob sie ihre Wäsche selber mitbringen oder nicht. Berechnen Sie auch eine bestimmte Summe (je nach Wohnungsgröße zwischen EUR 50 und 100) für die Endreinigung! Verzichten Sie darauf Ihre Gäste das selber machen zu lassen. Meist fällt das Ergebnis nicht zu Ihrer Zufriedenheit aus und Sie müssen dieselbe Arbeit noch einmal machen und bekommen keine Entschädigung dafür. Noch ein Tipp: Es freut die Gäste, wenn Sie ihnen kleine Aufmerksamkeiten zukommen lassen, ohne etwas dafür zu berechnen, beispielsweise eine Flasche Mineralwasser bei Ankunft, Seife im WC oder ein paar Rollen Toilettenpapier.

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von HerbertHH am 08.03.2016, 19.20 Uhr
Ob man für die Vermietung einer Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden muss sollte man bei seinem zuständigen Finanzamt vor Ort erfragen. Es gilt nicht der Grundsatz, dass eine Ferienwohnung als Gewerbe angemeldet werden muss! Dies orientiert sich am Umsatz, der mit der Vermietung erzielt wird. Allerdings müssen alle Mieteinnahmen in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich die Informationen definitiv direkt vom Finanzamt holen. Anderenfalls kann das hohe Nachzahlungen oder Strafen nach sich ziehen.

Jeder Vermieter einer Ferienwohnung sollte sich immer selbst absichern. Neben der Gewerbe-Frage sollte man auch an die Mietverträge denken. Wichtige Informationen sollten darin beschrieben sein genauso wie Rechte und Pflichten von Mietern und Vermieter. So kannst du dich als Vermieter bei Unstimmigkeiten im Nachhinein rechtlich absichern. Des Weiteren sollte eine Inventarliste enthalten sein. Manche Mieter lassen gerne mal einen bestimmten Gegenstand mitgehen. So kann bei der Anreise/Übergabe an den Mieter sowie bei der Abreise/Rücknahme der Ferienwohnung durch den Vermieter das Inventar geprüft werden und bei Schäden notwendiger Ersatz vom Mieter eingefordert werden.

Meiner Meinung nach das Wichtigste in Sachen privater Vermietung: Man sollte sich auf das Anbieten der Übernachtung beschränken, wenn man als Privatperson eine Ferienwohnung vermieten will. Sollte die Vermietung nicht als Gewerbe angemeldet werden müssen, ist es vorteilhaft keine zusätzlichen Reiseleistungen anzubieten. Dazu gehören Verpflegung, Ausflüge und weitere Reise-Dienstleistungen. Man sollte sich wirklich nur auf die reine Übernachtung und Bereitstellung der Ferienwohnung beschränken. Bietet man weitere Leistungen an, kann das bereits als Art Pauschalreise ausgelegt werden und man gilt als Reiseveranstalter. Somit unterliegt man dem Pauschalreiserecht und nicht mehr nur dem Mietrecht. Dass birgt den Nachteil, dass Gäste die mit den zusätzlichen Dienstleistungen nicht zufrieden gewesen sind, unter Umständen berechtigt sind Schadensersatz zu fordern.

Aber nicht nur die rechtlichen Angelegenheiten sollten bei der Vermietung einer Ferienwohnung beachtet werden. Eine Ferienwohnung verursacht auch Kosten wie z.B. Instandhaltungskosten. Die Wohnung muss sauber gehalten werden und auch die Funktionalität der Geräte muss gewährleistet sein. Wenn man nicht direkt vor Ort wohnt muss jemand beauftragt werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Denn wenn ein Gast mit Ausstattung und Service deiner Ferienwohnung nicht zufrieden war, hagelt es unzählige schlechte Bewertungen. Was das für die weitere Vermietung einer Ferienwohnung bedeutet ist wohl selbsterklärend. Bedenke einfach alles, was du von einer guten Ferienwohnung selbst fordern würdest - und am besten noch ein wenig mehr.
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