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von Annabel39 am 06.10.2017, 09.03 Uhr

Vermietung von Ferienwohnungen was ist zu beachten?

Was ist bei der Vermietung einer Ferienwohnung alles zu beachten?

Ich habe von meiner Oma eine kleine Wohnung an der Ostsee geerbt. Die Wohnung hat zwei Zimmer und einen kleinen Balkon mit Aussicht ins Grüne. Die Geschäfte des kleinen Ortes und auch der Strand sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß zu erreichen. Insgesamt handelt es sich um eine ruhige, beschauliche Wohngegend, die perfekt für Urlauber geeignet ist. Deshalb möchte ich diese Wohnung nun als Ferienwohnung vermieten und nicht selbst nutzen.

Meine Fragen: Was muss ich bei der Vermietung einer Ferienwohnung beachten? Benötige ich die Erlaubnis der Gemeinde? Die Wohnungseinrichtung ist recht altmodisch, sollte ich neue Möbel kaufen? Welchen Mietpreis sollte ich pro Nacht veranschlagen? Muss ich die Einnahme dem Finanzamt melden? Wer hat mir Tipps auf was man als Verieter einer Ferienwohnung sonst noch so achten sollte? Wo kann ich mich informieren?

Antwort
Antwort
von Diomio am 09.10.2017, 09.51 Uhr
Auf fewostay findest du gute Tipps zur Vermietung deiner Ferienwohnung
https://www.fewostay.de/forum/ferienwohnung-vermieten-was-beachten/
Dort findest du alle Infos was man Rechtliches beachten muss, bspw. ob man ein Gewerbe anmelden muss oder ob du eine Genehmigung bei der Stadt benötigst. Außerdem werden Fragen beantwortet, wie man am besten an neue Gäste kommt und Werbung für die eigene Ferienwohnung macht. Einfach alles, was man beachten sollte, wenn man eine Ferienwohnung vermieten will.


Antwort
Antwort
von Clasus am 09.10.2017, 19.27 Uhr
Die Anschaffung von zeitgemäßem Mobiliar und Ausstattung sollte für eine gute Vermietbarkeit in jedem Fall in Betracht gezogen werden. Die Ausstattung sollte nicht nur funktionell sein, sondern auch über eine gewisse Robustheit für eine lange Nutzungsdauer mit wenig Reparaturbedarf verfügen.

Die Mietpreise sollten sich an denen der Region/des Ortes orientieren. Hier dienen Internetportale als ausgezeichnete Informationsquelle für entsprechende Vergleichspreise.

Eine Erlaubnis der Gemeinde ist nicht notwendig, sofern es sich ausschliesslich um die Vermietung handelt und keinerlei Zusatzleistungen wie Speisen und Getränke oder ähnliches angeboten werden.
Die Einnahmen sind dann im Zuge der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V anzugeben.
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