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von plizzlie am 06.03.2023, 10.21 Uhr

Darf ein Vorgesetzter E-Mails mit Fehlzeiten aller Mitarbeiter in Rundmails verschicken?

Darf mein Vorgesetzter eine E-Mail mit Fehlzeiten aller Mitarbeiter in einer Rundmail versenden oder verstößt dies gegen den Datenschutz?

Antwort
Antwort
von AntonBernad am 06.03.2023, 15.39 Uhr
Nein, ein Vorgesetzter darf nicht ohne Zustimmung der Mitarbeiter E-Mails mit den Fehlzeiten aller Mitarbeiter in einer Rundmail verschicken, da dies gegen den Datenschutz verstößt. Die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.

Es ist jedoch möglich, dass die Mitarbeiter einer solchen Veröffentlichung ihrer Fehlzeiten zugestimmt haben, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrags. In diesem Fall wäre eine Veröffentlichung der Fehlzeiten zulässig.

Grundsätzlich sollten personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden und nur für den bestimmten Zweck verarbeitet werden. Wenn ein Vorgesetzter Informationen über die Abwesenheit von Mitarbeitern benötigt, um die Arbeitsorganisation im Unternehmen zu gewährleisten, sollte er diese Informationen nur an diejenigen weitergeben, die sie benötigen, und nur so weit, wie es für den bestimmten Zweck erforderlich ist.


Antwort
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von AndreasOh am 06.03.2023, 10.32 Uhr
Das Versenden einer Rundmail mit den Fehlzeiten aller Mitarbeiter durch einen Vorgesetzten kann gegen Datenschutzgesetze verstoßen, insbesondere gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Gemäß der DSGVO müssen personenbezogene Daten, einschließlich Fehlzeiten, vertraulich behandelt werden und dürfen nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung verarbeitet werden. Das Versenden von E-Mails mit personenbezogenen Daten, die nicht durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind, kann ein Verstoß gegen die DSGVO darstellen.

Daher ist es besser, wenn der Vorgesetzte die Fehlzeiten der Mitarbeiter nicht in einer Rundmail versendet. Stattdessen sollte der Vorgesetzte den Mitarbeitern individuelle Rückmeldungen geben oder alternative Wege finden, um sicherzustellen, dass die Fehlzeiten nur denjenigen Mitarbeitern mitgeteilt werden, die dafür verantwortlich sind, beispielsweise durch die Verwendung eines verschlüsselten Systems oder durch die Bereitstellung eines geschützten Zugangs zu den Fehltagen.

Antwort
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von obiku am 07.03.2023, 18.26 Uhr
Meines Wissens darf man ausschließlich die Urlaubstage oder sonstigen freien Tage der Mitarbeiter preisgeben. Das hat aber organisatorische Gründe. Sonst verstößt das gegen den Datenschutz. Es sei denn, dass alle Mitarbeiter zustimmen…
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