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von shauna08 am 24.01.2023, 22.54 Uhr

Darf Vermieter die Kaution einbehalten?

Ich stehe vor einem ziemlich großen Problem. Und zwar bin ich vor über drei Monaten umgezogen und habe noch immer nicht die Kaution von meinem früheren Vermieter zurückbekommen. Bei der Übergabe der Wohnung hat noch alles geklappt und es wurden nur kleinere Mängel bezüglich einer gebrochenen Fußleiste im Übergabeprotokoll vermerkt. Doch seither hat mir mein alter Vermieter meine Kaution noch nicht überwiesen. Selbstverständlich habe ich ihm einen Brief mit einer Zahlungserinnerung geschrieben. In diesem habe ich ihm erneut, wie auch schon bei der Kündigung der Wohnung, meine Kontonummer mitgeteilt.

Jetzt habe ich ein wirklich patziges Antwortschreiben erhalten, in dem der Vermieter schreibt, er würde die Kaution als Sicherheitsleistung zurückhalten, bis die letzte Verbrauchskostenabrechnung vorliegt. Darf er das überhaupt? Ich habe in den über sieben Jahren, die ich in dieser Mietwohnung gelebt habe, für meine Nebenkostenabrechnung nie mehr als 50 EUR nachbezahlen müssen. Meine Mietkaution ist mit drei Nettokaltmieten selbstverständlich erheblich höher.

Was kann ich machen, um meine Kaution endlich zurückzubekommen? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder sollte ich vielleicht noch einmal versuchen ein persönliches Gespräch zu suchen? Schließlich habe ich mir während der gesamten Mietdauer nie etwas zu Schulden kommen lassen und alle Zahlungen selbstverständlich immer fristgerecht beglichen.

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von Silvie Krüger am 26.01.2023, 10.03 Uhr
Das dein Vermieter die Kaution als Sicherheit für eventuell noch auftretende Nebenkosten nutzt, ist durchaus zulässig. Er darf aber nicht einfach die komplette Kaution bis zur nächsten Abrechnung behalten, sondern nur so viel, wie er am Ende voraussichtlich benötigen wird. Bevor du jedoch einen Anwalt einschaltest, würde ich dir raten, noch einmal mit deinem Vermieter zu sprechen. Er soll dir begründen, warum er die Zurückhaltung der gesamten Kaution für notwendig hält, trotz deiner bisher eher geringen Nachzahlungssummen in den letzten Jahren. Kann er dir keine ausreichenden Gründe nennen, solltest du ihn noch einmal auffordern, dir den nicht notwendigen Teil der Kaution auszuzahlen.


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von AntonBernad am 25.01.2023, 02.22 Uhr
Es ist nicht legal für einen Vermieter, die Kaution einer Mietwohnung als Sicherheitsleistung für eine Verbrauchskostenabrechnung einzubehalten. Laut deutschem Mietrecht muss ein Vermieter die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzahlen, es sei denn, es gibt berechtigte Ansprüche des Vermieters, wie beispielsweise Schäden an der Wohnung oder offene Mietzahlungen.

Es ist empfehlenswert einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Ein persönliches Gespräch kann ebenfalls helfen, die Situation zu klären, aber es ist wichtig, dass Sie sich vorher gut vorbereiten und die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen, falls es zu keiner Einigung kommt. Es ist auch ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Kündigungsschreiben, Übergabeprotokoll und Zahlungserinnerungen zu sammeln und aufzubewahren.
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