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von fragenlordy am 22.07.2021, 02.00 Uhr

Darf der Vermieter die gesamte Steuer auf den Mieter abschieben und auch die Kosten für die Versicherung?

Hi, ich habe heute die Nebenkostenabrechnung meiner Freundin gesehen, ca. 3 Jahre gesamt. Die Versicherung fürs Haus und die Grundstückssteuer sind mir dabei ins Auge gefallen. Beide ca. 500€ im Jahr. Sie hat in einer kleinen Dachgeschosswohnung direkt über dem Vermieter gewohnt (3 Parteienhaus). Das hat mich etwas stutzig gemacht. Besitze selber ein Haus weiter außerhalb und dort ist der Gesamtbetrag für die Grundstückssteuer niedriger. Also meine Frage, hat der Vermieter hier einfach die gesamte Steuer auf sie abgeschoben und möglicherweise auch die Kosten für die Versicherung? PS der Vermieter ist Versicherungsvertreter.

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von Jano78 am 22.07.2021, 08.51 Uhr
Wirf mal einen Blick in den Mietvertrag und die Betriebskostenverordnung. Laut § 2 der BetrKV ist die Umlage von Grundsteuern auf den Mieter grundsätzlich möglich. Damit z.B. aber die anfallende Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden darf, bedarf es einer Klausel im Mietvertrag. Was steht im Mietvertrag zur Umlage von Betriebskosten? Fehlt die Klausel, ist eine Umlage der Grundsteuer nicht rechtens und kann beim Vermieter reklamiert werden.


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von ERm36S am 24.07.2021, 16.19 Uhr
Mit den Versicherungen habt ihr wahrscheinlich tatsächlich Pech, da sie tatsächlich umgelegt werden können. Allerdings muss der Vermieter möglichst günstige Verträge abschließen. Es ist aber schwer, ihm da ein Versäumnis nachzuweisen.

Trotzdem sind die meisten Nebenkostenabrechnungen falsch. Ein Mieterverein kann die Abrechnung für deine Freundin prüfen. Ob sich das lohnt, hängt von den jeweiligen Kosten ab.

Wenn ihr die Kosten für den Mieterverein sparen wollt, könnt ihr an diesen Ansatzpunkten mal genau hinschauen:

- Kosten pro Kubikmeter Wasser: Dies sind meist höher als die Kosten, die vom Versorger in Rechnung gestellt werden. Dies liegt daran, dass der Versorger über einen zentralen Messzähler abrechnet und der Vermieter mit den Zählern in der Wohnung. Da ergibt sich immer eine Differenz (Wasser, das in den Rohren ist, etc). Ist die Differenz unter 20%, müssen die Mieter das bezahlen. Ist sie über 20%, dann der Vermieter (was die meisten allerdings nicht von sich aus machen).

- Wenn die Heizzähler per Funk abgelesen werden, können Fehler passieren. Dann am besten den Zählerstand direkt am Heizkörper kontrollieren. Das geht mit einer Taschenlampe.

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von Clasus am 23.07.2021, 00.27 Uhr
Grundsätzlich kann der Vermieter die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nicht nur nach der Größe der Wohnung, sondern auch nach der Lage und dem jeweiligen Steuersatz des Wohnortes. So kann es sein, dass die Grundsteuer für ein ganzes Haus an einem Ort niedriger ausfällt als die Grundsteuer für eine kleinere Wohnung an einem anderen Ort. Ebenso variiert auch die Höhe der Versicherung von Gebäude zu Gebäude. Letztlich muss die Umlage der Kosten einvernehmlich im Mietvertrag geregelt sein. Wenn das der Fall ist, deckt das deutsche Recht den Vermieter und der Mieter muss zahlen.
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