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von noname324 am 23.02.2023, 11.59 Uhr

Muss man als Mieter den Garten pflegen?

Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Rund um das Haus gibt es Büsche und Bäume, die das Grundstück abgrenzen. Jeder Mieter hat seine eigene Terrasse. Eine Art Gemeinschaftsgarten gibt es aber nicht. Muss ich als Mieter den Garten pflegen? Im Mietvertrag steht nichts und auch in den Nebenkosten wird keine Gartenpflege abgerechnet. Wie sieht es nun aus, muss ich mich als Mieter um den Garten kümmern oder ist das Sache des Vermieters?

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von Lester am 23.02.2023, 12.47 Uhr
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Vermieters, sich um die Pflege des Gartens auf dem Mietgrundstück zu kümmern, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Wenn im Mietvertrag oder in den Nebenkosten keine Vereinbarung zur Gartenpflege getroffen wurde, ist es nicht deine Pflicht als Mieter, sich um die Pflege des Gartens zu kümmern.

Es kann jedoch sein, dass der Vermieter dir als Mieter die Möglichkeit gibt, sich um den Garten zu kümmern, beispielsweise um die eigene Terrasse zu verschönern oder um den Garten mit anderen Mietern gemeinsam zu nutzen. In diesem Fall sollten die Aufgaben und Pflichten der Mieter und des Vermieters klar definiert sein.

Es ist empfehlenswert, mit dem Vermieter Rücksprache zu halten und sich darüber zu informieren, wer für die Gartenpflege verantwortlich ist.


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von cartacomia am 24.02.2023, 07.45 Uhr
Ist von deinem Mietvertrag abhängig, wenn dort nichts vereinbart wurde, dass du den Garten zu pflegen hast, dann musst nicht du dich darum kümmern, sondern der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung oder der Hausmeisterservice.

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von Vergissmeinnicht am 23.02.2023, 13.13 Uhr
Eine Rücksprache mit dem Vermieter ist wichtig. Wenn diese Pflegemaßnahmen nicht im Mietvertrag explizit erwähnt werden, kann es auch in der Hausordnung eine Klausel geben, die die Mitarbeit aller Mieter verlangt. Das ist in Mietobjekten unterschiedlich geregelt. Wenn du die Hausordnung unterschrieben hast mit einer solchen Klausel, dann bist du mit verantwortlich für die Grünpflege. Du kannst das zwar an einen anderen Mieter mit übertragen gegen eine kleine Geldleistung oder einen Hausmeisterdienst beauftragen, aber alle Regeln aus der Hausordnung sind nach deiner Unterschrift für dich verbindlich und es entsteht für dich Verantwortung. Am besten schaust du in den Unterlagen nach und rufst den Vermieter zur Richtigstellung an. Ein Recht auf deine Mitarbeit entsteht aber nicht, wenn es eine Art Gewohnheit ist, dass Mieter mit zugreifen. Ohne vertragliche Regelung bist du nicht verpflichtet.
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