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von GG2016 am 30.03.2016, 16.53 Uhr

Was tun bei Schimmel in der Wohnung?

Hallo. Ich wohne in einer 2 Zimmer Mietwohnung. Bin dort vor 3 Monaten eingezogen und habe die Wohnung renoviert übernommen. Bisher war alles ok. Nach ca. 2 1/2 Monaten hat es dann angefangen, dass durch die Tapete Schimmel zum Vorschein kam (in der ganzen Wohnung!). Der Schimmel hat sich sogar auf meinem Kleiderschrank ausgebreitet, der direkt an der Wand steht. Dieser wird jetzt auch nach und nach vom Schimmel zerfressen. So kann es nicht weitergehen. Was kann ich tun? Wie sieht das Mietrecht aus? Welche Rechte habe ich als Mieter? Was muss mein Vermieter unternehmen um den Schimmel zu entfernen?

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von Loalo am 18.01.2019, 13.11 Uhr
Wo immer sich Menschen aufhalten, wird Feuchtigkeit an die Luft abgegeben. In Folge dessen wird der Anteil an Feuchtigkeit in der Luft in vielen Räumlichkeiten mitunter stark überschritten. Diese Entwicklung könnte laut Online Luftentfeuchter Test zum Teil verheerende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn ein Übermaß an Feuchtigkeit kann unter Umständen zur Schimmelbildung führen.
Bei so einem Fall würde ich dir raten, zu einem Luftentfeuchter zu greifen. Diese gibt es schon relativ günstig.


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von Saibien am 02.04.2016, 13.50 Uhr
Den Schimmelbefall in der Wohnung möglichst genau dokumentieren. D.h. wann das Problem das erste Mal aufgetreten ist und wo der Schimmel überall zum Vorschein kam. Des Weiteren würde ich Beweisfotos von den betroffenen Stellen machen und in einem Protokoll alles mit Datum vermerken, damit der Vermieter nicht behaupten kann, dass der Schimmel vorher schon da war.
Der Vermieter muss dann (auf seine Rechnung) Firmen einschalten, die das Problem begutachten und den Schimmel beseitigen.

Wenn die Beseitigungsmaßnahmen erfolglos sind bzw. das Problem mit dem Schimmel weiterhin besteht, ist auch eine Mietminderung zulässig (BGH Urteil Az.: VIII ZR 19/14). Falls der Vermieter fragt, wie Sie die ganze Sache einschätzen, so geben Sie am besten hierauf keine Antwort. Sagen Sie besser, dass die Ursache des Problems durch einen Sachverständigen zu klären ist.

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von Marco Lenz am 31.03.2016, 09.35 Uhr
Ich würde auf jeden Fall den Vermieter kontaktieren und ihn über das Schimmelproblem in der Wohnung informieren. Der Vermieter hat für die Beseitigung des Schimmels zu sorgen. Er kassiert von dir Miete, im Gegenzug muss er dir einen einwandfreien Wohnraum zur Verfügung stellen. Einwandfreier Wohnraum heißt selbstverständlich: eine Wohnung ohne Schimmel!

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von redaktionproMietrecht am 31.03.2016, 07.25 Uhr
Hallo, das klingt so, als ob der Schimmel schon vor dem Einzug vorhanden war und überstrichen wurde. Aber das muss festgestellt werden. Was man tun kann, das findet man hier: http://www.promietrecht.de/_url/E1613.htm

Grundsätzlich: Sofort dem Vermieter schreiben, darauf achten, dass man beweisen kann, dass der Vermieter das Schreiben erhalten hat. Ob man wegen des Schadens z.B. sofort aus der Wohnung kann, also eine fristlose Kündigung macht (drohende Gesundheitsschäden), ob und wie viel die Miete zu mindern ist, das sollte alles nicht ohne fachlichen Rat geklärt werden. Daher Mieterberatung oder Anwalt befragen und genau klären, welche Schritte zu veranlassen sind.
WICHTIG: Der Vermieter ist Ihnen gegenüber in der Beweispflicht, dass der Schimmel nicht durch bauliche Mängel verursacht sein kann. Hierfür braucht der Vermieter gute Argumente, und er muss auch beweisen können, dass seine Argumente zutreffen.
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