Frage
von gamerHD am 26.01.2021, 13.06 Uhr
Auszug aus Gemeindewohnung - wie hinterlassen?
Hallo,
ich habe einige Jahre in einer Wohnung im Gemeindebau gelebt, da ich ein viel zu geringes Einkommen hatte, um mir alleine eine Wohnung leisten zu können. Bin alleinerziehend mit 3 Kindern. Nun sind alle selbst in Ausbildung, verdienen ihr eigenes Geld und sind selbstständig. Habe jetzt eine Zeit lang Vollzeit arbeiten können, eine neue Wohnung gefunden und kann nächsten Monat endlich aus dem Gemeindebau raus.
Aber kann mir jemand vielleicht sagen, wie ich die Wohnung hinterlassen muss? Muss sie komplett leer sein, und die Wände weiß? Wir haben nämlich vor Jahren Tapeten in den Kinderzimmern angebracht.
Antwort
von Xavier1395 am 26.01.2021, 13.41 Uhr
Hast du die Wohnung denn möbliert übernommen oder sind die Möbel Mietgegenstand gewesen und im Mietvertrag aufgeführt? Falls ja können die Möbel in der Wohnung verbleiben, anderenfalls musst du die Wohnung geräumt übergeben. Wegen Streichen und Renovierung würde ich mal einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Kommentar von studiBubi am 26.01.2021, 13.46 Uhr
Mieter müssen schon lange nicht mehr beim Auszug renovieren, auch nicht wenn dies im Mietvertrag steht. Beim BGH gibt es dazu einige Grundsatzurteile aus den letzten Jahren die dies untermauern.
Antwort
von MRosenberger am 13.04.2021, 12.30 Uhr
Ich arbeite selbst bei einer Gemeindeverwaltung, die auch Wohnungen vermietet. Grundsätzlich gibt es im Hinblick auf das Mietverhältnis keine Unterschiede, ob der Vermieter eine Stadt oder Gemeinde ist oder eine Privatperson.
Im Mietvertrag kann alles individuell geregelt werden, wann der Vermieter welche Renovierungs- oder Streicharbeiten in der Wohnung durchführen muss. Da auch der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses den Vertrag unterzeichnet, sollten ihm diese Regelungen bekannt sein.
Auch die Vorgaben, wie die Wohnung bei Auszug zu hinterlassen ist, sind im Mietvertrag zu finden.
In der Regel ist die Wohnung vom Vermieter bei Auszug neu zu streichen.
Antwort
von CLL73WO am 26.01.2021, 17.52 Uhr
Wenn du eine gemeindeeigene Wohnung gemietet hast, dann frag doch direkt bei der Gemeinde oder Stadt nach. Die können dir sagen, wie du die Wohnung zu verlassen hast. Im Mietvertrag sollte aber eigentlich alles geregelt sein. Also einfach mal in den Vertrag schauen.
Antwort
von farinaPuk am 26.01.2021, 17.22 Uhr
Also ich weiß ja nicht, was in deinem Mietvertrag steht, aber als ich mal aus einer Gemeindewohnung ausziehen musste, hatte ich die Wohnung so zu verlassen, wie ich sie vorgefunden habe. Demnach habe ich alle Möbel und Gegenstände mitnehmen müssen (auch wenn ich sie nicht behalten wollte, musste ich sie selbst entsorgen) und auch Tapeten, Böden und Vorhangleisten entfernen müssen, die ich über die Jahre selbst verbaut bzw. angebracht habe. Am besten sonst zur Sicherheit den Vermieter fragen bzw. die Hausverwaltung.
Antwort
von asanao am 26.01.2021, 13.12 Uhr
Was steht denn in deinem Mietvertrag bzgl. Kündigung, Renovierung etc?
Ähnliche Fragen
Muss ich Geld, das ich durch ein Erbe oder eine Schenkung erhalten habe eigentlich versteuern? Und wenn ja, ab welchem Betrag?
Ein Onkel möchte mir Geld ...
Hallo,
ich habe mich von meinem Mann getrennt und werde in den nächsten beiden Wochen aus unserem Haus, mit unseren beiden Kindern, ausziehen.
Ich habe ...
Hallo, ich bekomme vom Arbeitsamt Geld und bin beim Jobcenter gemeldet weil ich unter 25 Jahre alt bin. Habe 2 Jahre gearbeitet. Ich bin 22 Jahre alt. Jetzt ...
Ich möchte mehrere Slashes beim Aufruf meiner Webseite aus der URL entfernen. Dies soll per mod_rewrite über eine .htaccess Datei erfolgen. Wie kann ich ...
Der Metatext ist das Kommentar, das den Schlüssel für für den Aufführungstext bereitstellt, mit dem der Zuschauer sich konfrontiert sieht.
Es entfallen ...
Nächste Frage
Die auf malnefrage.de veröffentlichten Fragen und Antworten sind Meinungsäußerungen der jeweiligen User. Da die Aussagen nicht geprüft werden, kann die Richtigkeit der Inhalte nicht gewährleistet werden.