Auszug aus Gemeindewohnung - wie hinterlassen?
Hallo,
ich habe einige Jahre in einer Wohnung im Gemeindebau gelebt, da ich ein viel zu geringes Einkommen hatte, um mir alleine eine Wohnung leisten zu können. Bin alleinerziehend mit 3 Kindern. Nun sind alle selbst in Ausbildung, verdienen ihr eigenes Geld und sind selbstständig. Habe jetzt eine Zeit lang Vollzeit arbeiten können, eine neue Wohnung gefunden und kann nächsten Monat endlich aus dem Gemeindebau raus.
Aber kann mir jemand vielleicht sagen, wie ich die Wohnung hinterlassen muss? Muss sie komplett leer sein, und die Wände weiß? Wir haben nämlich vor Jahren Tapeten in den Kinderzimmern angebracht.
Hast du die Wohnung denn möbliert übernommen oder sind die Möbel Mietgegenstand gewesen und im Mietvertrag aufgeführt? Falls ja können die Möbel in der Wohnung verbleiben, anderenfalls musst du die Wohnung geräumt übergeben. Wegen Streichen und Renovierung würde ich mal einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Kommentar von studiBubi
Mieter müssen schon lange nicht mehr beim Auszug renovieren, auch nicht wenn dies im Mietvertrag steht. Beim BGH gibt es dazu einige Grundsatzurteile aus den letzten Jahren die dies untermauern.
Ich arbeite selbst bei einer Gemeindeverwaltung, die auch Wohnungen vermietet. Grundsätzlich gibt es im Hinblick auf das Mietverhältnis keine Unterschiede, ob der Vermieter eine Stadt oder Gemeinde ist oder eine Privatperson.
Im Mietvertrag kann alles individuell geregelt werden, wann der Vermieter welche Renovierungs- oder Streicharbeiten in der Wohnung durchführen muss. Da auch der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses den Vertrag unterzeichnet, sollten ihm diese Regelungen bekannt sein.
Auch die Vorgaben, wie die Wohnung bei Auszug zu hinterlassen ist, sind im Mietvertrag zu finden.
In der Regel ist die Wohnung vom Vermieter bei Auszug neu zu streichen.
Wenn du eine gemeindeeigene Wohnung gemietet hast, dann frag doch direkt bei der Gemeinde oder Stadt nach. Die können dir sagen, wie du die Wohnung zu verlassen hast. Im Mietvertrag sollte aber eigentlich alles geregelt sein. Also einfach mal in den Vertrag schauen.
Also ich weiß ja nicht, was in deinem Mietvertrag steht, aber als ich mal aus einer Gemeindewohnung ausziehen musste, hatte ich die Wohnung so zu verlassen, wie ich sie vorgefunden habe. Demnach habe ich alle Möbel und Gegenstände mitnehmen müssen (auch wenn ich sie nicht behalten wollte, musste ich sie selbst entsorgen) und auch Tapeten, Böden und Vorhangleisten entfernen müssen, die ich über die Jahre selbst verbaut bzw. angebracht habe. Am besten sonst zur Sicherheit den Vermieter fragen bzw. die Hausverwaltung.
Was steht denn in deinem Mietvertrag bzgl. Kündigung, Renovierung etc?
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