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von Elli13022021 am 11.01.2022, 20.20 Uhr

Wo Kinder nach Auszug/Scheidung ummelden?

Hallo,

ich habe mich von meinem Mann getrennt und werde in den nächsten beiden Wochen aus unserem Haus, mit unseren beiden Kindern, ausziehen.
Ich habe ihm bereits mitgeteilt, dass ich mit den Kindern ausziehen werde. Eine Wohnung ist nun gefunden.
Ich bin die Bezugsperson der beiden. Kann ich sie jetzt so einfach mitnehmen? Mein Exmann hat ja ebenso wie ich das Sorgerecht. Wir ziehen auch nur in eine andere Straße.
Kann mir mein Ex jetzt noch Probleme machen? Die Kinder sind ja bei der alten Adresse gemeldet. Und ☝️Wo muss ich die Kinder überall ummelden?

Antwort
Hilfreichste Antwort - ausgezeichnet vom Fragesteller
von Margaretchen am 11.01.2022, 22.25 Uhr
Im Bürgerbüro deiner Stadt kannst du deine Wohnanschrift und die deiner Kinder ändern und euch ummelden.
Geschieden bist du noch nicht wenn ich dich richtig verstanden habe, dann lebt ihr offiziell im Trennungsjahr. Erst danach kannst du den Scheidungsantrag stellen und das Gericht kann dann die Ehe scheiden.


Antwort
Antwort
von Saramanga am 05.03.2022, 11.29 Uhr
Bevor du sie ummeldest: Frage vorher bitte deine Kinder, in welchem Haushalt sie überlegen zu wohnen. Damit mein ich, ob sie auf der einen Seite mit dir kommen möchten bzw. andererseits mit deinem Ex Mann zu leben wünschen. Obwohl du die Bezugsperson von den Kids bist, heißt das nicht, dass die Kleinen mit dir vorhaben, in eine neue Wohnung zu ziehen. Klingt hart, das ist mir bewusst, trotz alledem haben eure Sprösslinge ein Mitbestimmungsrecht. Bitte habe vor allem das Wohlbefinden der Kinder im Auge. Je nachdem wie alt deine Kinder sind, meldest du die Adressen im Rathaus der Stadt um.

Antwort
Antwort
von Doshin am 12.01.2022, 12.20 Uhr
Wenn du mit deinen Kindern umziehst musst du den Umzug beim Einwohnermeldeamt melden. Die neue Meldeadresse wird dort vermerkt und in deinem Ausweis eingetragen.
Prüfe außerdem von welchen Unternehmen du regelmäßgig Post erhälst, damit dir alle Briefe an deine neue Anschrift zugestellt werden. Beziehst du zB. Leistungen vom Jobcenter, musst du auch dem Arbeitsamt deine neuen Kontaktdaten mitteilen. Ich empfehle dir einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post zu stellen. Dies ist ganz einfach online möglich.
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