Frage
von Wiediwudiwas am 02.08.2022, 17.14 Uhr
Wasserschaden in der Küche, welche Versicherung zahlt?
Ich lebe zur Miete in einer kleinen Wohnung mit 2 Etagen. Die untere Etage liegt parterre, ist also ähnlich feucht wie ein Keller.
Im letzten Jahr kam es immer wieder dazu, dass Wasser aus dem Flur in die Küche gelangte. Dies nur sehr gering, sodass ich anfangs dachte die Gefriertruhe wäre undicht oder Ähnliches. Ich kontaktierte meinen Vermieter direkt, dieser sagte aber ich solle beobachten wo das Wasser herkommt. Das tat ich, konnte aber nichts Konkretes feststellen und bat weiter um Hilfe. Es dauerte insgesamt 6 Wochen bis jemand kam und auch nichts feststellen konnte. Der Klemptner drehte an ein paar Rohren und Verschlüssen und seltsamerweise hörten dann die Probleme ersteinmal eine Weile auf.
Nach ein paar Monaten stellte ich wieder ein paar kleine Wasserpfützen in der Küche fest, ich meldete diese aber nicht, da sie nicht regelmäßig auftraten und es nicht schlimmer wurde.
Jetzt möchte ich aus der Wohnung ausziehen und habe beim Leerräumen der Küche festgestellt, dass das Holz der unteren Regale völlig aufgequollen ist. Schimmel bedeckt die komplette Wand unter dem Spülbecken (vorher war dies nicht einzusehen, da das Regal voll mit Kisten war und somit die Sicht verdeckte). Die Küche müsste komplett renoviert werden und mein Vermieter möchte, dass ich dies meiner Versicherung melde, da ich den Schaden ja durch Unachtsamkeit und nicht richtiges Lüften in Kellerräumen verursacht habe. Ich bin der Meinung, dass dies sein Fehler ist, da er meine Meldung damals wegen dem Wasser nicht ernst genug genommen hat und nicht richtig für Klärung und Reparatur gesorgt hat.
Bin ich wirklich schuld und muss meine Versicherung zahlen? Und welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden in der Küche? Die Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung?
Antwort
von Jescoto am 14.08.2022, 18.52 Uhr
In erster Linie ist nicht wichtig, wer Verursacher des Schadens war, sondern es ist zu klären, wie die Geräte angebracht worden sind. Sind diese von einer Privatperson angeschlossen worden oder von einem Unternehmen bzw. einem Klempner. Werden Küchengeräte (Herd, etc.), Waschmaschinen und Trockner von Privatpersonen angebracht, zahlen bei auftretenden Schäden eben diese Personen.
In deinem Fall war bereits ein Klempner da, um den Schaden zu begutachten. Wenn du die Rechnung aufbewahrt hast, dann hast du eine gute Absicherung gegenüber deinem Vermieter.
Wenn in deinem Mietvertrag zudem steht, dass die Küchengeräte beinhaltet sind, dann hast du auch damit ein gutes Argument, dass der Vermieter für etwaige Schäden verantwortlich ist.
Antwort
von LukasGrau am 09.08.2022, 13.53 Uhr
Die entscheidenden Punkte in diesem Fall sind einerseits die Klärung der Ursache des Wasserschadens und andererseits die genaue Betrachtung der beschädigten Gegenstände. Wurde der Schaden durch eines der Geräte des Mieters verursacht (beispielsweise Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler etc.) und sind Dritte (beispielsweise Untermieter/Nachbarn) von den Schäden betroffen, dann ist die private Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig. Wurden direkt am Gebäude oder an fest mit dem Gebäude verbauten Gegenständen Schäden verursacht, so kommt auch die Gebäudeversicherung des Vermieters ins Spiel. Gleiches gilt, wenn der Wasserschaden durch hauseigene Anlagen wie Rohrleitungen oder Heizungssysteme verursacht wurde. Wurde der Wasserschaden durch privates Eigentum des Mieters verursacht und ist auch nur dieses geschädigt, so ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.
Antwort
von harsel am 04.08.2022, 20.42 Uhr
Sofern du eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast, kontaktiere diese umgehend und informiere sie über den Sachverhalt.
Grundsätzlich entscheidet die jeweilige Ursache, wer für den Wasserschaden tatsächlich aufkommen muss. Aus deinen Ausführungen geht hervor, dass dein Vermieter keine umfassenden Maßnahmen ergriffen hat, um die konkrete Ursache für den vorliegenden Schaden transparent zu identifizieren. Demnach lässt sich nicht transparent belegen, ob in diesem Kontext ein Eigenverschulden von dir als Mieter oder ein Verschulden des Vermieters vorliegt. Der von dir geschilderte Sachverhalt könnte mutmaßlich für einen Wasserrohrbruch sprechen. In diesem Fall müsste der Vermieter für den Schaden haften und diesen beseitigen. Die Gebäudeversicherung deines Vermieters würde hierbei greifen. Hast du wider Erwarten den Schaden forciert, springen deine Hausratversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung ein.
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