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von Mekaeel am 09.06.2021, 22.09 Uhr

Kann ich die Beiträge für die Jobsuche bei einem Dienstleister von der Steuer absezten?

Ich bin Ingenieur und auf der Suche nach einem neuen Job, der mir am besten passt.
Es gibt Firmen, die bei der Jobsuche helfen, aber für diese Diensleistung muss man eine monatliche oder einmalige jährliche Provision zahlen.
Meine Frage wäre jetzt, kann ich diese Kosten komplett von meiner Steuer absetzen oder nur einen Teil?
Wenn jemand Erfahrung damit hat, freue ich mich über eure Antwort.

Viele Grüße

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von Sec30gt am 18.06.2021, 09.17 Uhr
Ja, Du kannst die Kosten als Werbungskosten in Deiner Einkommensteuererklärung absetzen. Dazu zählen, wie in Deinem Fall, die Provisionen für den Dienstleister, aber auch weitere Kosten der Jobsuche wie beispielsweise Kosten für Bewerbungsfotos, externe Bewerbungsschreiber, Übersetzer. Oder die Aufwendungen für das Hosten einer Bewerbungshomepage, falls der Dienstleister dies für Dich macht. Wichtig ist nur, dass Du die Kosten für die Provision auch selbst tragen musstest ohne einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder einen Bildungsgutschein einzusetzen. Falls Du ein persönliches Gespräch bei dem Dienstleister hattest, kannst Du auch die Fahrtkosten dorthin mit einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR absetzen.


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von Melatonin am 16.06.2021, 19.38 Uhr
Die maximale Grenze für Arbeitnehmer, welche das Finanzamt automatisch als Pauschale bei den Werbungskosten anerkennt, liegt bei 1000 Euro.

Am besten ist, Du sammelst alle Belege die mit der Jobsuche zu tun haben. Diese Belege kannst Du komplett geltend machen.

Zuschüsse und Reisekostenerstattungen sollten natürlich abgezogen werden.

Alles, vom Papier, Bewerbungsmappen und Klarsichtfolien über Briefmarken, Briefumschläge und Bücher, bis hin zu den Kosten für Bewerbungsberater, Seminare und Fahrtkosten kannst Du absetzen.
Sogar die anteiligen Internetkosten nach der Suche eines neuen Jobs sind absetzbar.

Werbungskosten für Fahrten: 30Cent/Kilometer.

Kosten für die Suche nach einem Job über einen Dienstleister sind ebenso 100% absetzbar. Du musst es nur anhand von Belegen oder Quittungen darlegen können, wenn die Ausgaben die 1000 Euro Grenze überschreiten sollten.

Und es spielt keine Rolle, ob die Suche nach einem Job erfolglos geblieben ist.

Viel Erfolg

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von CLL73WO am 14.06.2021, 19.01 Uhr
Welche Hilfe / Dienstleistung für die Jobsuche meinst du denn genau?
Du meinst nicht den Arbeitsvermittler im Jobcenter oder? Dafür fallen keine Kosten an, daher kannst du das auch nicht bei der Steuer gegenrechen. Du kannst aber Ausgaben für deine Bewerbungen von der Steuer absetzen.

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von erfko34 am 13.06.2021, 12.30 Uhr
Spontan würde ich sagen ja, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wende dich an dein zuständiges Finanzamt, die können dir diese Frage am besten beantworten. Dann gibt es im Nachhinein auch keine Probleme.
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