Sorgerechtsregelung bei Unverheirateten?
Wie ist die Sorgerechtsregelung bei nicht verheirateten Eltern und unehelichen Kindern?
Meine Freundin und ich bekommen in zwei Monaten ein gemeinsames Kind. Da wir nicht verheiratet sind, stellt sich für mich die Frage nach dem Sorgerecht. Bei verheirateten Paaren teilen sich die Eltern das Sorgerecht. Sind die Eltern jedoch unverheiratet, geht das Recht auf Fürsorge auf die Mutter über. Als Vater möchte ich aber auch sorgeberechtigt sein.
Wie genau ist die Regelung bei Unverheirateten? Kann mir jemand sagen, wie und wo ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann? Bis wann muss das spätestens passiert sein? Gibt es Fristen, die ich beachten und einhalten muss? Mich interessiert auch, wie aufwendig das ist. Kann ein Antrag auf Sorgerecht auch abgelehnt werden oder ist das reine Formsache und er wird auf jeden Fall bewilligt? Ich bin etwas ratlos und wäre dankbar für eure Antworten.
Wie genau ist das gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Eltern geregelt?
Bei Unverheirateten erhält nur die Mutter bei Geburt des Kindes das Sorgerecht. Möchten die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen sie dies offiziell beantragen.
Wie und wo kann man das gemeinsame Sorgerecht beantragen?
Das Sorgerecht können unverheiratete Paare beim Jugendamt oder einem Notar persönlich abgegeben. Dort wird es öffentlich beglaubigt.
Bis wann muss das spätestens passiert sein?
Die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt oder nach aber der Geburt beantragt werden, eine bestimmte Frist gibt es nicht. Vätern wird geraten dies vor der Geburt zu erledigen, da diese dann das Recht haben, sich um die Behördengänge zu kümmern, während die Mutter sich im Wochenbett erholen kann.
Wie aufwendig ist das?
Das Sorgerecht kann unkompliziert beantragt werde. Die Eltern müssen gemeinsam beim Jugendamt oder Notar erscheinen, der Antrag bedarf der Zustimmung der Mutter, zudem muss der Vater den Antrag annehmen. Beim Jugendamt entstehen keine Kosten.
Kann ein Antrag auf Sorgerecht abgelehnt werden?
Ja, wenn begründet werden kann, dass z.B. das Kindeswohl gefährdet sein könnte.
Sorgerecht bei Unverheirateten
Bei der Geburt des Kindes, geht das Sorgerecht bei Personen die unverheiratet sind, direkt auf die Mutter über. Es besteht daher kein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter.
Gemeinsames Sorgerecht beantragen
Das gemeinsame Sorgerecht kann mit einer sogenannten Sorgeerklärung beantragt werden. Mit dieser Erklärung stimmen die Eltern zu, dass Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Die Sorgeerklärung sollte am besten vor der Geburt des Kindes, entweder beim Jugendamt oder beim Notar öffentlich beurkundet werden.
Wenn der Antrag dem Kindeswohl nicht widerspricht und sonst nichts einzuwenden ist, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Familiengericht übertragen.
So steht der gemeinsamen Elternschaft nichts mehr im Wege.
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