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von Elli13022021 am 05.06.2024, 17.44 Uhr

Wird Verleumdung verfolgt und bestraft?

Eine Frage zum Thema Verleumdung ...
Nur mal angenommen, ein Mann, der wegen einer Straftat verurteilt wurde, bewirbt sich auf eine neue Stelle. Person X informiert über ein Kontaktformular über das Internet den neuen Arbeitgeber, dass das Führungszeugnis nicht einwandfrei ist. Der Bewerber meldet dies der Polizei und erstattet Anzeige wegen Verleumdung. Er hat jemanden benannt, den er dahinter vermutet. Die Polizei hat bereits die Anhörungsbögen rausgeschickt. Von Vorfall, bis er bei der Polizei war, vergingen etwa 1-2 Wochen. Können die noch nachkommen? Wird sowas überhaupt vom Staatsanwalt verfolgt?

Antwort
Antwort
von Sojor412 am 06.06.2024, 08.47 Uhr
Ja, Verleumdung wird in vielen Ländern strafrechtlich verfolgt und bestraft. In Deutschland ist die Verleumdung nach § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Verleumdung liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Rechtliche Konsequenzen:
1. Strafrechtliche Konsequenzen: Verleumdung kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wenn die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften begangen wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.

2. Zivilrechtliche Konsequenzen: Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann das Opfer auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Unterschied zu anderen Straftatbeständen:
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Anders als bei der Verleumdung muss der Täter bei der üblen Nachrede nicht wissen, dass die Behauptung unwahr ist. Es reicht aus, dass die Behauptung geeignet ist, den anderen verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen.
- Beleidigung (§ 185 StGB): Eine Beleidigung ist eine Ehrverletzung ohne Tatsachenbehauptung, also eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person.

Verfolgung: Verleumdung wird in der Regel nur auf Antrag des Opfers verfolgt, außer in besonderen Fällen, wie z.B. bei einem besonderen öffentlichen Interesse.

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