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von Vendrakar am 01.06.2023, 19.04 Uhr

Darf der Dienstherr/Arbeitgeber den zivilen gelben Impfpass dauerhaft einziehen?

Hallo, ich bin Angehöriger der Bundeswehr. Sei der Corona-Pandemie ist es Gang und Gäbe, das der Dienstherr verlangt, die zivilen, gelben Impfausweise (es geht nicht um die von der Bundeswehr ausgegebenen blauen Ausweise) dauerhaft abzugeben, zu lagern und für die Soldaten zu verwalten. Da ich in der Vergangenheit fast ein Jahr meinem Impfpass hinterhergerannt bin, da Dieser als verloren galt und er erst bei einer Neugestaltung eines Büros hinter dem Mobiliar wiedergefunden wurde, möchte ich ihn auch nicht mehr abgeben, zumal ich nicht einsehe jedesmal wenn man in den Urlaub fährt oder Ähnliches erst in der Kaserne um seine persönlichen Dokumente betteln zu müssen. Man ist der Meinung, das die Einziehung des Ausweises befohlen werden kann. Der zivile gelbe Impfausweis ist per Definition ein international gültiges, persönliches und vor allem ziviles Dokument, welches besonders schützenswerte, personenbezogene Gesundheitsdaten enthält und somit einem Führerschein oder dem Personalausweis gleichzusetzen ist. Hierzu sei noch angemerkt, das ich NICHT die Einsicht durch dazu befugte Personen zur Feststellung des Impfstatus verweigere. Selbstverständlich komme ich meiner Nachweispflicht nach. Nach meinem Rechtsverständnis hat der Dienstherr/Arbeitgeber keine rechtliche Grundlage zivile persönliche Dokumente per Befehl einzuziehen und dauerhaft einzubehalten. Eine Nichtausführung des Befehls würde als Befehlsverweigerung betrachtet und disziplinar geahndet. Da ein solcher Befehl aber gegen geltendes Bundesrecht verstößt, nämlich dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung, ist er für mich nach verpflichtender Prüfung nicht ausführbar, zumal die Impfausweise in einem Büro offen in einem Regal gelagert werden. Kann mir bitte jemand, der sich diesbezüglich besser auskennt mitteilen, wie der Sachverhalt in dieser Situation ist, bzw. ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege? Kann mir der Dienstherr/Disziplinarvorgesetzte tatsächlich befehlen meine zivilen Dokumente dauerhaft abgeben zu müssen? Vielen Dank im Voraus.

Antwort
Antwort
von Wüstentaucher am 02.06.2023, 13.14 Uhr
Der gelbe Impfausweis ist ein persönliches Dokument, das personenbezogene Gesundheitsdaten enthält. Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegen solche Daten dem Datenschutz und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen verarbeitet und gespeichert werden.

Obwohl der Dienstherr bestimmte Anforderungen für den Nachweis des Impfstatus festlegen kann, muss dies im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen stehen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Dienstherr das Recht hat, den gelben Impfausweis dauerhaft einzuziehen und zu speichern, insbesondere wenn dies nicht zur Erfüllung seiner rechtlichen Pflichten oder zur Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter erforderlich ist.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen können je nach Land, Gesetzgebung und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich sein. Für eine rechtliche Auskunft empfehle ich den Gang zu einem Rechtsanwalt.

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