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von Moulino am 23.03.2018, 17.05 Uhr

Wann Arbeitgeber informieren wegen Schwangerschaft?

Wann muss ich meinem Arbeitgeber von einer Schwangerschaft erzählen?

Vor ca. einer Woche habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Meine Frauenärztin hat sie durch einen Ultraschall und Bluttest festgestellt. Ich bin in der siebten Schwangerschaftswoche und die Entbindung wäre erst Ende Dezember.

Da in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen 10 bis 15 Prozent einen Abgang erleiden, möchte ich meinem Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft aber noch nichts erzählen. Darf ich das oder muss mein Arbeitgeber so früh wie möglich wissen dass ich schwanger bin?

Da ich an Hashimoto, einer chronischen Schilddrüsenentzündung leide, ist das Risiko einer Fehlgeburt relativ hoch. Ich habe Angst, dass ich einen Frühabort erleide und dann gekündigt werden könnte, weil mein Arbeitgeber weiß, dass ich mir ein Kind wünsche.

Gibt es eine Frist oder Meldepflicht bis wann man dem Arbeitgeber von einer Schwangerschaft erzählen muss? Habe ich die Pflicht sofort Bescheid zu geben, dass ich schwanger bin?

Wer hat mir sonst noch Tipps wegen meinem Arbeitsverhältnis und der Schwangerschaft? Was sollte ich wegen der Geburt meines Kindes noch alles wissen und beachten?

Antwort
Antwort
von ThorstBackstein am 24.04.2018, 10.58 Uhr
Ich kann mich dem anderen Antwortgeber nur anschließen: Im besten Fall wartest Du nicht zu lange damit und teilst es deinem Arbeitgeber mit.
Bei einem Arbeitgeber, der seine Angestellte wegen ihres Kinderwunsches kündigt, möchte man sowieso nicht arbeiten.


Antwort
Antwort
von PeZZiesu am 26.03.2018, 13.34 Uhr
Eine rasche Informierung des Arbeitgebers ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient aber dem Wohl der Mutter und des Kindes.

Die Wahrscheinlichkeit von unerwarteten Abgängen in den ersten Schwangerschaftswochen ist nicht zu unterschätzen, richtig. Daher warten viele Frauen zur Sicherheit die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft ab.
Allerdings kann der Arbeitgeber die Schutzvorschriften und entsprechenden Bestimmungen erst ab der Inkenntnissetzung der Schwangerschaft berücksichtigen. Die Mitteilung der Schwangerschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde ist nur vorteilhaft, da diese Behörde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert. Der Umgang mit giftigen oder krankheitserregenden Stoffen, ständiges Stehen, sowie Nacht- und Sonntagsarbeit dürfen einer schwangeren Mitarbeiterin nicht zugemutet werden. Daher ist es nur sinnvoll, den Arbeitgeber zeitnah über eine Schwangerschaft zu informieren.
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