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von Almuth Frank am 09.11.2017, 11.35 Uhr

Was tun gegen unerwünschte Anrufe?

Ich bekomme täglich unerwünschte Anrufe von Telefonnummern, die ich nicht kenne. Was kann ich gegen diesen Telefonterror tun? Ich möchte daß mich die unbekannten Telefonanrufer endlich in Ruhe lassen und nicht ständig bei mir anrufen und mich belästigen.

Ich weiß nicht einmal woher die Anrufer meine Nummer haben. Ich dachte bisher immer, daß unerwünschte Werbeanrufe verboten sind. Ist dem nicht so?

Wie kann ich unerwünschte Telefonanrufe verhindern und die lästigen Werbeanrufe unterbinden? Kann man sich überhaupt gegen unerwünschte Anrufe wehren? Wo kann man das melden? Was kann ich tun? Wer hat mir Rat, an wen kann ich mich wenden um die unerwünschten Telefonanrufe zu unterbinden?

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von Mqrtin am 13.11.2017, 10.01 Uhr
Wenn am Telefondisplay "Unbekannter Anrufer" erscheint, ist eine Schutzmaßnahme schon mal die, gar nicht abzuheben. Die Gefahr, dass es einer diese Spam-Anrufe ist, die Werbung per Telefon oder Umfragen machen und Gewinnspiele an den Mann bringen wollen, ist nicht unerheblich.

Vorweg mal, sind diese Anrufe gesetzlich verboten (§20 UWG 2004, Abs. 2), wenn der Angerufene nicht explizit (nachweislich) zugestimmt hat, können diese Anrufe seit dem 09.10.2013 mit einem Bußgeld von bis zu EUR 300.000,-- belegt werden. Diese "Cold Calls" sind auch dann verboten, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und der Anruf nicht explizit dieses Geschäft zum Thema hat.

Man kann sich gegen solche Anrufe wehren, in dem man eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur vornimmt oder ein Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreibt und den Vorgang mit allen Daten samt Rufnummer übermittelt, falls eine Übermittlung der Rufnummer stattgefunden hat.

Einen gewissen Schutz bietet der Eintrag in die sogenannte "Robinsonliste", die vom Interessenverband Deutsches Internet seit 1996 geführt wird, und in der alle Verbraucher eingetragen sind, die keine Werbung (Brief, Fax, Telefon, Briefpost) erhalten möchten. Man kann dort auch online ein Schutzkonto errichten lassen. Ob das was bringt ist allerdings fraglich, da sich die meist ausländischen Spammer mit Sicherheit nicht an von dieser Liste abhalten lassen, Werbeanrufe zu tätigen.

Man kann auch eine Sperrung der Anrufer veranlassen. Die einfachste Art ist es, dies selbst auf dem Mobiltelefon bzw. in seiner Telefonanlage zu tun. Man kann aber diese Sperrung auch beim Telefondienstleister vornehmen lassen. Allerdings ändern sich Anrufernummern immer wieder, so dass dies auch nur ein kurzfristiger Schutz ist.

Von den Verbraucherzentralen werden vielfältige Maßnahmen zum Verbraucherschutz gesetzt. Wobei diese nur soweit wirksam sein können, als man auch wirklich die richtigen Daten hat, um gegen diese Anrufer vorzugehen. Das ist dann wohl die größte Herausforderung und mittlerweile spricht man hier schon von "organisierter Kriminalität".


Antwort
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von Filosof am 09.11.2017, 14.22 Uhr
Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls) und belästigende Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich verboten und hier bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Ebenso wie Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer. Die Bundesnetzagentur kann in diesen Fällen Bußgelder verhängen.

Antwort
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von Mario Frank am 09.11.2017, 14.14 Uhr
Unerwünschte Anrufe zu Werbezwecken und Telefonwerbung sind momentan ein generell weit verbreitetes Problem.
Natürlich kann man sich gegen diese lästigen Kontaktversuche erwehren, es gibt dafür verschieden Wege. Zum einen würde ich (je nach Modell des Festnetz- oder Mobiltelefons) die anrufende Nummer blockieren. Dies ist aber leider nur möglich, solang der/die Anrufer die Rufnummer auch anzeigen lässt. Ist dies nicht der Fall, besteht die Option, Kontakt mit seinem Anbieter (z. B. Telekom, Vodafone etc.) aufzunehmen und auf die Problematik hinzuweisen. Unter Umständen werden dann die Anrufe nachverfolgt und können zukünftig ausgeschlossen werden.

Sollte die Anrufe penetrant sein und Sie persönlich in Ihrem Alltag einschränken, wäre auch ein Gang zur Polizei durchaus denkbar. Leider sind die von Ihnen genannten "Werbeanrufe" oft an der Grenze zur Legalität und werden nicht strafrechtlich verfolgt. Dazu kommt, dass diese oft aus dem Ausland getätigt werden, was natürlich eine potentielle Fahndung erschweren würde.
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