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von BigTom am 08.04.2022, 11.38 Uhr

Darf ich Flüchtlinge aus der Ukraine in meiner Mietwohnung aufnehmen?

Gerne würde ich eine geflüchtete Person aus der Ukraine bei uns wohnen lassen. Meine Frau und ich sind Mieter einer Wohnung in München. Durch den Umzug unserer Tochter haben wir ein möbliertes Zimmer zur Verfügung. Die Räumlichkeit hat Anschluss zu einem Bad und bietet der Person genug Privatsphäre.

Bevor ich mich bei den verantwortlichen Organisationen oder einem Vermittlungsportal melde, benötige ich aber noch einige Antworten.

Muss ich die Behörden darüber informieren, wenn ich einen Flüchtling aufnehme und zählt die geflüchtete Person als Besucher oder Untermieter? Wir können den Wohnraum für ca. 3 Monate zur Verfügung stellen. Außerdem stellt sich die Frage, ob ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss, wenn ich einen Flüchtling aus humanitären Gründen bei mir für längere Zeit aufnehme?

Besteht des Weiteren die Möglichkeit, finanzielle Hilfen für die Aufnahme eines Schutzsuchenden zu erhalten? Wenn ja, wo kann ich diese Mittel beantragen? Mit einer solchen Unterstützung könnte ich bei Bedarf zusätzlich Nahrungsmittel anbieten oder den Kosmetikbedarf decken.

Ich habe gelesen, dass wenige Geflüchtete eine Haftpflichtversicherung haben, die sich auf Deutschland erstreckt. Hafte ich dann selbst, wenn ein Sachschaden durch die aufgenommene Person entsteht? Wegen der Sprachbarriere könnten in einer solchen Situation unvorhersehbare Probleme auftreten. Wer hat Tipps, wie ich damit umgehen kann?

Antwort
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von kyramiga am 21.06.2022, 01.31 Uhr
Ukrainische Flüchtlinge dürfen ohne Visum ihren Wohnort in Deutschland frei wählen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss nach spätestens drei Monaten beantragt werden. Wer Wohnraum zur Verfügung stellt, hat keine Verpflichtung, dies den Behörden mitzuteilen.

Um das Mietverhältnis nicht zu gefährden, sollte man nach 6 - 8 Wochen den Vermieter informieren. Ukrainische Flüchtlinge können finanzielle Leistungen bei den Behörden beantragten. Damit sie sich anmelden können, muss in den meisten Bundesländern der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben.

Meines Wissens nach erhält man für dieses wichtige ehrenamtliche Engagement keine staatliche finanzielle Unterstützung. Man ist allerdings auch nicht verpflichtet, für alle finanziellen Belange der Geflüchteten aufzukommen. Kommunale Webseiten informieren meist zum Thema "Private Hilfe für Ukrainische Flüchtlinge": Gesetzliche Regelungen, Anlaufstellen, Hilfsangeboten von Vereinen und anderen Organisationen, Anregungen für einen gegenseitigen Austausch und Tipps für weitere Unterstützungen wie z. B. Entlastung bei den Abfallgebühren, Hilfe bei Behördengängen, Dolmetschern etc.

Geflüchtete Personen sind, wenn sie amtlich registriert wurden, krankenversichert. Eine staatliche Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Als Mieter einer Wohnung haftet man für Schäden gegenüber dem Vermieter. Viele Versicherungsunternehmen bieten eine Erweiterung der eigenen Haftpflichtversicherung an, wenn man ukrainische Flüchtlinge in der Mietwohnung aufnimmt.


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von ArtieFischel am 08.04.2022, 12.18 Uhr
Grundsätzlich ist es in Deutschland wie auch Österreich erlaubt, ukrainische Flüchtlinge in der eigenen Mietwohnung auszunehmen. Dies sollte jedoch mit dem zuständigen Vermieter/der zuständigen Vermieterin abgesprochen werden.

Da in Deutschland und Österreich die Meldepflicht besteht, ist der Mieter/die Mieterin dazu verpflichtet, die geflüchtete Person beim Meldeamt anzumelden, sobald der Aufenthalt länger als drei Tage andauern soll.

Wenn ich eine geflüchtete Person bei mir aufnehme und ihr Unterschlupf biete, bin ich deshalb jedoch nicht verpflichtet, dieser Person finanzielle Unterstützung zu gewährleisten oder für Nahrungsmittel zu sorgen - dies übernehmen die dafür zuständigen Organisationen.

In dieser Krise ist es wichtig, dass sich Privatpersonen dazu bereit erklären, Geflüchtete bei sich aufzunehmen, da die Flüchtlingswelle sehr hoch ist und immer mehr Menschen aus der Ukraine fliehen.
Kommentar von BigTom am 08.04.2022, 12.23 Uhr
Danke für deine Antwort, das habe ich mir schon gedacht. Mit meinem Vermieter werde ich das abklären. Aber bist du sicher, dass ich die Person beim Einwohnermeldeamt anmelden muss? Das muss doch die geflüchtete Person selbst dachte ich? Meinen Punkt mit der finanziellen Hilfe hast du falsch verstanden. Ich meinte damit, ob ich als Privatperson finanzielle Hilfen für die Aufnahme eines Flüchtlings beantragen kann, nicht die schutzbedürftige Person.
Kommentar von ArtieFischel am 08.04.2022, 14.24 Uhr
Da Du Mieter der Wohnung bist musst Du im Meldeamt anwesend sein und Deine Unterschrift dazu abgeben, ansonsten könnte sich doch jeder und jede an allen x-beliebigen Adressen anmelden.
Ich wüsste nicht, dass auch Du finanzielle Hilfe für den Flüchtling beantragen kannst. Diese Frage kann Dir die dafür zuständigen Organisationen, zum Beispiel die Caritas, beantworten. Einfach mal dort nachfragen.
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