malnefrage.de
malnefrage.de
Facebook
Twitter
E-Mail
Bookmark
weitere
Ratgeber-Community für Fragen & Antworten:
Forum mit Tipps, Hilfe und Ratschläge
Forum Frage stellen! Neue Fragen Neue Antworten Login
Frage
Frage
von AlexandreAT am 22.07.2022, 20.49 Uhr

Finanzamt will Geld von mir als Gesamtrechtsnachfolge trotz ausgeschlagenem Erbe?

Mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben, ich habe damals das Erbe ausgeschlagen. Nun bekam ich gestern ein Schreiben vom Finanzamt, das mich als sogenannten Gesamtrechtsnachfolger anschrieb und eine Steuerrückzahlung fordert, obwohl ich ausgeschlagen habe! Muss ich dafür aufkommen?

Antwort
Antwort
von TeSa01 am 26.07.2022, 16.25 Uhr
Wenn das Finanzamt aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge Geld verlangt, ist das meist ein automatisierter Vorgang. Denn der Nachlass geht automatisch auf die Erben über, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Geldstrafen dürfen bei der Erbausschlagung nicht vom Finanzamt erlassen werden.
Die Erbausschlagung muss jedoch fristgemäß eingereicht worden sein, sonst tritt die Gesamtrechtsnachfolge ein.
Diese sogenannte Ausschlagserklärung muss in Form einer öffentlichen Beglaubigung beim Nachlassgericht innerhalb der erforderlichen Frist eingegangen sein. Die Ausschlagserklärung kann bei einem Notar aufgesetzt werden.
Das Finanzamt sollte mit Nachweisen darüber informiert werden, dass das Erbe fristgerecht ausgeschlagen wurde. Die nötigen Unterlagen sind hinzuzufügen. Somit sollte sich die Situation klären lassen.


Antwort
Antwort
von Johannes BossCo am 26.07.2022, 13.06 Uhr
Bei ausgeschlagenem Erbe sollten eigentlich keine Forderungen mehr bestehen. In dem Schreiben sollte eine Begründung der Gesamtrechtsnachfolge - also ein Verweis auf das Erbverfahren - enthalten sein. Dieses Aktenzeichen unbedingt einfordern und nachschauen, ob das Ausschlagen des Erbes verzeichnet ist.
Falls die Begründung nicht geliefert wurde, schlage ich vor diese zu erfragen. Auch das Finanzamt kann die Steuerforderung ja nicht ohne Grundlage erheben. Und diese Grundlage macht den Bescheid anfechtbar.
Auf Schreiben vom Ämtern ist auch immer eine Ansprechperson angegeben. Im Zweifelsfall einfach einmal dort anrufen und nachhaken, wie es zu so einer Forderung kommen kann. Das Finanzamt kann hierzu Auskunft geben.

Antwort
Antwort
von Mueller345 am 22.07.2022, 23.45 Uhr
Gemeint ist sicherlich eine Steuernachzahlung, bei einer Steuerrückzahlung würde man vom Finanzamt Geld erhalten. Um welchen Vorwurf geht es denn im Detail? Steuerschulden? Wird ein Erbe ausgeschlagen ist man von drohenden Nachzahlungen für Steuerschulden allerdings entbunden.
Ähnliche Fragen
Muss ich Geld, das ich durch ein Erbe oder eine Schenkung erhalten habe eigentlich versteuern? Und wenn ja, ab welchem Betrag? Ein Onkel möchte mir Geld ...
Wer kann mir mal erklären wann ich beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben muß? Welche Vor- oder Nachteile hat das für mich wenn ich eine ...
Mein Vater ist unerwartet vor einigen Monaten gestorben. Ich bin der einzige Erbe und habe das Erbe auch angetreten. Momentan befinde ich mich noch in der ...
Guten Tag! Ich habe für die neue Grundsteuer den Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerwertbescheid von meinem Finanzamt erhalten. Ich habe ein kleines ...
Unbestritten der Beruf des Altenpflegers ist ein schwieriger. Ich könnte das nicht! Umso besser, dass es Menschen gibt die diese Arbeit an unserer alternden ...
Nächste Frage

Die auf malnefrage.de veröffentlichten Fragen und Antworten sind Meinungsäußerungen der jeweiligen User. Da die Aussagen nicht geprüft werden, kann die Richtigkeit der Inhalte nicht gewährleistet werden.