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von Luko777 am 01.08.2020, 04.09 Uhr

Kurznarkose gegen eigenen Willen?

Hallo Leute,

ich würde euch um eure Hilfe bitten vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Als ich mir heute im Schwimmbad, meine Schulter zum 3. mal ausgekugelt habe, musste ich einen Krankenwagen rufen. Dieser war kurz danach auch mit einem Notarzt da.

Bereits kurz nachdem ich auf der Liege im RTW lag, wurde mein Puls gecheckt und sofort wurden mir, warum auch immer, drei Ampullen Blut entnommen. Kurz danach meinte der Arzt wir werden Ihnen jetzt was geben, da werden sie kurz schlafen und nichts merken. Daraufhin sagte ich dass ich das nicht möchte und das ich bei den letzten Malen, beim wieder einrenken der Schulter jedes mal nur ein Schmerzmittel bekommen habe, es gut geklappt hat und ich das gerne wieder so machen würde.
Daraufhin meinte er "das geht so besser". Ich wiederholte mich wieder und sagte "das ich das wirklich nicht möchte". Eine Antwort bekam ich nicht, zu seinem Assistenten meinte er nur "ja dann geben wir ihm ....".

Crk eine Minute später bin ich eingeschlafen und erst wieder im Krankenhaus völlig benebelt und mit leichtem Gedächtnisverlust aufgewacht, die Schulter war wieder eingekugelt.

Meine Fragen an euch wären: Darf ein Notarzt gegen den Willen, ohne einen Anästhesisten und ohne Aufklärung des Patientens eine Kurznarkose durchführen, wenn dieser einen stabilen Zustand hat und noch ganz bei Bewusstsein ist? Ich wusste ja nichtmal das meine Schulter sofort im RTW wieder eingerenkt werden soll.
Und weiß jemand für was mir so viel Blut abgenommen wurde?

Ich danke euch für schonmal für eure Hilfreichen Antworten.

Liebe Grüße
Stefan

Antwort
Antwort
von neunauge am 26.08.2020, 16.04 Uhr
Den genauen Sachverhalt kennen wir ja nicht, sondern erst einmal nur deine Schilderung. Man darf nicht vergessen, dass die Medaille immer zwei Seiten hat.

Allerdings ist es wirklich so, dass es Patientenrechte gibt und soweit ich weiß eigentlich nichts gegen deinen erklärten Willen getan werden darf. Wenn du dich traust, würde ich mit den behandelnden Medizinern im Nachhinein noch einmal das Gespräch suchen. Ansonsten gibt es in Österreich auch noch einen Weg über die Patientenanwaltschaft. Wahrscheinlich gibt es, falls du in Deutschland oder der Schweiz lebst, ähnliche Anlaufstellen. Mach dich da mal schlau, ob du Unterstützung bekommen kannst.

Ansonsten kann ich nur für die Zukunft raten eine Patientenverfügung zu verfassen. Die sollte an sich verbindlich sein.


Antwort
Antwort
von Trumpster am 02.08.2020, 18.07 Uhr
Dass der Puls sofort auf der Liege gecheckt wird, ist schon einmal ein Zeichen dafür, dass die gerufenen Sanitäter wussten was sie da tun und positiv zu bewerten.

Grundsätzlich darf ein Arzt niemals gegen den Willen des Patienten handeln, sofern dieser zurechnungsfähig ist. Eine Ausnahme bildet der Einzelfall, also der konkrete Fall, der in einem Moment stattfindet, in dem ein Patient aus Sicht des Arztes nicht zu einer Willenserklärung fähig ist.

Warum so "viel", Blut abgenommen wurde, kann dir nur der Arzt oder Sanitäter sagen. Da würde ich eine schriftliche Anfrage stellen. Zum Spaß wird das Blut wohl nicht entnommen worden sein, sondern mit der Zielrichtung dem Patienten zu helfen.

Ist man so weit, dass man auf einer Liege im Rettungsdienst liegt, sollte man eines berücksichtigen: Der Arzt ist da, weil man ihn gerufen hat und er ist gekommen um zu helfen.

Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, ist ein direktes Gespräch der erste Schritt, bevor man zu einer Strafanzeige übergeht.

Wenn es zu einer Verhandlung kommt, wird der Notarzt wegen Körperverletzung mit eventuellen Qualifikationen (Körperverletzung im Amt, Gefährliche Körperverletzung im Amt) angezeigt. Der Arzt befindet sich hier in einer misslichen Zwangslage und steht, obwohl er (normalerweise) immer nur versucht Menschen zu helfen, ständig mit einem Bein im Gefängnis, weil irgendwem irgendwas nicht passt.

Gibt er keine, aus seiner Sicht notwendige, Narkose, kann es nämlich genauso sein, dass er angezeigt wird, weil der Patient unverhältnismäßig hohe Schmerzen erleidet. Macht er gar nichts, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung oder Schlimmeren dran (wegen seiner Garantenstellung).

Auf jeden Fall ist es wichtig vor so einer Entscheidung ein paar Nächte darüber zu schlafen und sich zu Fragen:
Wie war die Ausgangssituation? (Notarzt wurde um Hilfe gerufen)
Was ist dann passiert? (Notarzt hilft, aber nicht so wie man es möchte)
Was ist das Ergebnis? (Schmerzlos ohne bleibende Schäden und die Verletzung wurde beseitigt).

Die gleichen Fragen würden dann vor Gericht abgehandelt. Außerdem würde genau untersucht werden, ob eine Narkose notwendig war. Für so einen Standardfall gibt es medizinische Standardverfahren und Prozeduren, die würden mit der tatsächlich stattgefundenen Behandlung verglichen und in Verhältnis gesetzt werden. Zu guter Letzt bleiben die Zeugen. In diesem Fall der Sanitäter. Würde der Sanitäter aussagen: "ja, ich fand auch, dass die Behandlung vom Notarzt quatsch war und der Patient hat ganz klar gesagt, er möchte die nicht", würde er sich selbst belasten, denn dann hätte er einschreiten müssen.

Die ganze Thematik ist sehr komplex und sollte unbedingt, nicht über einen Anwalt, sondern zunächst im direkten Gespräch mit dem Notarzt, der auch nur ein Mensch ist, abgehandelt werden. Wenn dies zu nichts führt, gibt es die Möglichkeit sich (dann über den Anwalt) außergerichtlich zu einigen. Erst als aller letzter Schritt sollte die Strafanzeige in Betracht gezogen werden.

Antwort
Antwort
von Sjshsh am 02.08.2020, 09.56 Uhr
Das ist nicht OK aber ob er das nicht hätte tun dürfen keine Ahnung. Sprech doch nochmal mit dem Arzt. Zumindest würde ich im Krankenhaus auch nochmal darauf hinweisen dass du gegen deinen Willen narkotisiert wurdest. Dann müssen die ja Stellung nehmen. Aber sicher werden die sagen das ist die Entscheidung des Notarztes. Rechtlich müsste man sich an einen Anwalt wenden.
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