Frage
von Kinderwunsch2023
Wann Krankmeldung abgeben?
Hallo,
und zwar hatte ich eine Fehlgeburt in der 11 Woche. Bin heute ausgeschabt worden.
Jetzt habe ich ab heute für 3 Tage eine Krankmeldung für 3 Tage. Psychisch gehts mir überhaupt nicht gut und ich werde nächste Woche auch noch nicht arbeiten gehen. Jetzt ist es so, das ich mich psychisch überhaupt nicht in der Lage fühle auf Arbeit ins Gespräch zu gehen mit der Chefin. Der Oberarzt und auch die Assistenzärztin sowie die Krankenschwester haben gesagt, das ich mich diese Woche um nichts kümmern muss und erst mal zur Ruhe kommen soll, weil ich psychisch sehr angeschlagen bin. Nächste Woche soll ich ins Gespräch gehen. Das möchte ich auch gerne so machen. Kleiner Hinweis, ich bin Erzieherin und war in einem Beschäftigungsverbot.
Jetzt meine Frage, kann das rechtliche Folgen haben?
Weil im Endeffekt kann ja keiner sagen ob der Arzt mich vorher schon krankgeschrieben hat, ob die heute, morgen, Freitag oder Montag war.
Zunächst einmal möchte ich dir mein aufrichtiges Beileid für deinen Verlust ausdrücken. Eine Fehlgeburt und die damit verbundenen emotionalen Herausforderungen sind schwer zu bewältigen, und es ist verständlich, dass du dich psychisch belastet fühlst.
In Bezug auf die Krankmeldung und mögliche rechtliche Folgen hängt die Situation von den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in deinem Land und den internen Richtlinien deines Arbeitgebers ab. Allgemeine Aussagen können hier nicht gemacht werden, da es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Arbeitsgesetze gibt.
Normalerweise ist es üblich und wichtig, dass du eine Krankmeldung so früh wie möglich an deinen Arbeitgeber weiterreichst, sobald du weisst, dass du nicht in der Lage sein wirst zur Arbeit zu kommen. Wenn du bereits eine Krankmeldung für drei Tage hast, solltest du diese an deinen Arbeitgeber weiterleiten, um die Krankheitstage abzudecken.
Wenn du aufgrund der psychischen Belastung nicht in der Lage bist persönlich mit deiner Chefin zu sprechen, kannst du versuchen sie telefonisch zu kontaktieren oder eine E-Mail zu schreiben, in der du deine Situation erklärst und die Verlängerung der Krankschreibung beantragst. Eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest, das deine Unfähigkeit zur Arbeit zurückzukehren bestätigt, könnte dafür hilfreich sein.
Es ist wichtig, dass du dich im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen und den Richtlinien deines Arbeitgebers bewegst, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Abschließend möchte ich betonen, dass deine Gesundheit und dein Wohlbefinden Priorität haben. Wenn du dich psychisch nicht in der Lage fühlst nächste Woche mit deiner Chefin ins Gespräch zu gehen, solltest du dir die Zeit nehmen die du brauchst, um dich zu erholen und zu genesen. Dein Arzt kann dich dabei unterstützen und dir helfen, die angemessene Erholungszeit festzulegen, indem er dich weiter krankschreibt.
Kommentar von Kinderwunsch2023
Ich lebe in Rheinland-Pflaz eigentlich ist es ja so das der Arbeitgeber in so einem Portal Krankmeldungen abfragen muss oder? Bin ich trotzdem verpflichtet mich da dierekt zu melden. Ich schaffe es absolut nicht!
Krankmeldungen immer sofort beim Arbeitgeber abgeben.
Du hast nur Nachteile wenn du deine Krankmeldung zurück hältst.
Gute Besserung wünsche ich dir!
Rechtens ist es völlig ausreichend, dich zu aller erst telefonisch krank zu melden. Wie du entschuldigt bist, wird dann dein Arbeitgeber durch die Krankschreibung informiert und geht dann so in die Akten. Denn solange du deinen Arbeitgeber telefonisch über deinen Gesundheitszustand informierst, darf dieser nichts unternehmen, was deinen Arbeitsplatz gefährdet! Du hast dann, nach deinem 1. Erscheinen am Arbeitsplatz 3 Werktage Zeit, deine Entschuldigung vorzuweisen!
Solltest du die vorgegebene Entschuldigungszeit überschreiten, ist es deinem Arbeitgeber erlaubt, dich wegen unentschuldigter Fehltage beispielsweise zu entlassen.
Da aber dein Arbeitgeber eine Frau ist, wird sie in deinem Fall, bezüglich deiner psychischen Belastung mitfühlend sein und dich verstehen und deshalb nicht so hart mit dir umgehen.
Dir wünsche ich noch gute Besserung!
In Deutschland gelten bestimmte Regeln für Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen). Hier sind die folgenden wichtigen Punkte zu beachten:
1. Krankmeldung: Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber dies unverzüglich mitteilen, idealerweise vor Beginn der Arbeitszeit oder so früh wie möglich. Die genaue Regelung hierzu findet sich im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen.
2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung): Ab dem vierten Tag der Krankheit ist in der Regel eine AU-Bescheinigung von einem Arzt erforderlich. Für die ersten drei Tage genügt meist eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers über die Arbeitsunfähigkeit. Die AU-Bescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag vorliegen.
3. Verlängerung der Krankschreibung: Wenn Sie nach Ablauf der ursprünglichen AU-Bescheinigung weiterhin krankgeschrieben werden müssen, ist es wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig die Verlängerung mitteilen und eine neue AU-Bescheinigung vorlegen.
4. Arbeitsgespräch: Wenn Ihr Arbeitgeber ein Gespräch mit Ihnen bezüglich Ihrer Krankheit führen möchte, sollten Sie daran teilnehmen, sofern Sie dazu in der Lage sind. Es kann sinnvoll sein, den Arbeitgeber über Ihren Gesundheitszustand zu informieren und gegebenenfalls eine Verlängerung der Krankschreibung zu besprechen.
5. Beschäftigungsverbot: Sie erwähnten, dass Sie als Erzieherin in einem Beschäftigungsverbot waren. Beschäftigungsverbote können aus medizinischen Gründen ausgesprochen werden, wenn es gesundheitliche Risiken für Sie oder das ungeborene Kind gibt. Die Regeln für Beschäftigungsverbote können komplex sein und hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Eine Beratung durch einen Arzt und/oder einen Vertreter der Gewerkschaft kann hier hilfreich sein.
Es ist wichtig, dass Sie sich an die arbeitsrechtlichen Vorschriften halten und alle erforderlichen Dokumente Ihrem Arbeitgeber fristgerecht vorlegen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kommentar von Kinderwunsch2023
Was sind mögliche Konsequenzen?
Kommentar von Venturo
Die möglichen Konsequenzen für das Nichtvorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) oder das Nichteinhalten der Meldepflicht bei Krankheit können je nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und den internen Richtlinien des Arbeitgebers variieren. Hier sind einige mögliche Konsequenzen:
1. Abmahnung: In vielen Fällen kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit nicht rechtzeitig gemeldet hat oder keine AU-Bescheinigung vorgelegt hat. Die Abmahnung ist eine förmliche Rüge und dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zur Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu ermahnen.
2. Lohnfortzahlung: Ohne Vorlage einer AU-Bescheinigung kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit verweigern. Dies könnte bedeuten, dass der Arbeitnehmer während seiner Krankheit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
3. Vertragsstrafe: In manchen Arbeitsverträgen sind Vertragsstrafenklauseln enthalten, die den Arbeitnehmer verpflichten, bei Verstößen gegen bestimmte arbeitsvertragliche Pflichten eine Strafzahlung zu leisten.
4. Kündigung: In schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel bei wiederholtem Fehlverhalten oder grober Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, könnte der Arbeitgeber eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung aussprechen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Kündigung oder andere Sanktionen nicht einfach ohne Grund ausgesprochen werden können. Der Arbeitgeber muss sich an die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften halten, und die Sanktionen müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, ist es ratsam, Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren und gegebenenfalls eine AU-Bescheinigung vorzulegen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie Unterstützung oder rechtlichen Rat benötigen, können Sie sich an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren kann.
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