Frage
von hilxed am 15.10.2017, 17.39 Uhr
Beurteilung der Rechtslage aufgrund BGB §823I?
Ein Niedersachse bucht einen 14-tägigen Urlaub im schönen Sauerland mit Vollpension. Am ersten Tag seiner Anreise ist es zu einer Eisschicht im Eingangsbereich des Hotels aufgrund der winterlichen Verhältnisse gekommen. Am letzten Tag, kurz vor der Abreise, rutscht er am Eingangsbereich aus und bricht sich das Bein. Er verklagt den Hotelier auf Schadenersatz, zu Recht? Beurteilen Sie die Rechtslage aufgrund §823I.
Antwort
von Chris4711 am 24.11.2017, 20.39 Uhr
Und nun?
Denkst du wir machen deine Aufgabe?
Antwort
von Werner Herzog am 16.10.2017, 12.54 Uhr
Ja, der Hotelier ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Er hat deshalb Schadenersatz an den Niedersachse zu zahlen.
Antwort
von ginko am 16.10.2017, 08.32 Uhr
Und du willst jetzt, dass man dir deine Aufgabe löst? Wie ist denn deine Meinung zur Rechtslage? Wie beeurteilst du den Fall? Welche Fragen hast du denn genau? Du erwartetst doch nicht wirklich, dass man dir deine Hausaufgabe löst? ;)
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