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von Tina2705

Änderung des Aufenthaltsstatus bei Scheidung?

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen besten Freund, der mir sehr am Herzen liegt. Der ist vor 7 Jahren von Marokko nach Deutschland gezogen aufgrund seines Studiums. Er hat in Deutschland sein Abitur gemacht und den Deutschkurs C1 absolviert. Er hatte ein Studium begonnen, aber es leider 2 Semester vor seinem Abschluss abgebrochen. Dann hat er eine Ausbildung begonnen und befindet sich im Moment im 2. Lehrjahr. Er hat dann vor eineinhalb Jahren geheiratet und musste sein Aufenthaltsstatus ändern auf Ehe. Jetzt kam dieses Jahr die Trennung. Seine Frau möchte sich scheiden lassen. Die Ausländerbehörde hat ihm daraufhin geschrieben, dass er zurück muss, da er nur ein Eheaufenthalt also aufgrund der Zusammenführung hat, aber er würde nach der Ausbildung übernommen werden und er meinte er würde auch so gerne hier bleiben. Er möchte sein Aufenthaltsstatus gerne ändern. Hat jemand damit Erfahrung und könnte mir da weiter helfen? Ich meine er würde dann einen festen Arbeitsvertrag bekommen.

Danke im Vorraus :-)

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von Sutor
Das könnte eng werden. Dass sich die Ausländerbehörde schon gemeldet hat, ist kein gutes Zeichen. Laut Gesetz wird deine Aufenthaltsgenehmigung automatisch um ein Jahr verlängert, wenn du vor der Trennung wenigstens drei Jahre lang verheiratet warst. Dasselbe gilt, wenn die Ehe kürzer gewesen ist, aber ein Härtefall vorliegt. Auch ein gemeinsames Kind ist ein fantastisches Argument, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.

Verdient dein Freund denn Geld während der Ausbildung? Wenn er sich halbwegs auf eigenen Beinen halten kann (mindestens 900 Euro Verdienst pro Monat), könnte seine Aufenthaltsgenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Die Aussicht auf einen Beruf wäre ein guter Grund, möglicherweise eine Klage in Erwägung zu ziehen. Je nach angestrebtem Job könnten sich seine Chancen massiv verbessern, wenn auf seinem Feld Mangel herrscht, beispielsweise bei Altenpflegern, Lehrern etc.


Antwort
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von ThWhos
Was willst du groß gegen die Ausländerbehörde machen? Wenn er wegen der Scheidung kein Aufenthaltsrecht hat dann muss er das Land verlassen. Ich finde es auch bedauernswert zumal er eine Ausbildung macht und Aussicht auf einen Arbeitsvertrag hat. Evtl. kann sich der Arbeitgeber einschalten und etwas bewirken.
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