Frage
von sammy1993 am 02.09.2016, 10.35 Uhr
Darf mir die Mitarbeiterin vom Jobcenter einfach verbieten mich umzumelden?
Hallo,
erst mal über mich. Ich bin 22 Jahre alt und wohne in einer Stadt im Neckarodenwald-Kreis. Mein Freund wohnt in einer anderen Stadt.
Ich bin in der 13. Woche schwanger, mein Freund ist auch der Vater von meinem Kind. Da mein Arbeitsvertrag nicht verlängert worden ist, habe ich mich im Jobcenter arbeitslos gemeldet.
Vor wenigen Tagen bekam ich eine Einladung vom Jobcenter dort wurde mir mitgeteilt das noch ein paar Papiere fehlen würden das ich Geld bekomme. Ich fragte freundlich die Mitarbeiterin wie das ist wenn ich mich ummelden möchte, daraufhin fragte sie mich aus. Sie fragte wer wohnt denn noch in der Wohnung, darauf antworte ich von meinem Freund die Ex-Freundin und das fand die Mitarbeiterin nicht gut. Jeder darf ja seine Meinung haben, aber sie hat abgelehnt das ich mich nicht ummelden darf. Darauf sagte ich dann ich möchte eine schriftliche Ablehnung haben, die sie mir nicht geben wollte.
Nun meine Frage: Darf sie das einfach ablehnen weil es in ihrem privaten Bereich nicht passt?
Entschuldigung wenn der Text unverständlich ist, habe ein Lernbehinderung und kann keine richtigen Sätze schreiben. Habe mich aber sehr bemüht.
Antwort
von Tally1212 am 19.10.2017, 11.16 Uhr
Hallo,
also ich finde ganz schön frech was deine Beraterin im Jobcenter da macht. Ich denke sie hat auf keinen Fall eine Berechtigung dazu sowas zu veranlassen. Wenn du überhaupt in dieser Entscheidung eingeschränkt werden kannst, dann nur wenn du ALG II beziehst. Aber selbst dann muss ein triftiger Grund vorliegen. Und außerdem ziehst du ja nicht vor langer Weile um, sondern weil du ein Kind erwartest und in der neuen Wohnung vermutlich auch mehr Platz hättest.
Sollte sich deine Beraterin weiterhin quer stellen, würde ich mich vielleicht mal bei einem anderen Berater umhören oder sogar mal bei einem Anwalt nachfragen - Erstberatung ist schließlich kostenlos. :)
Antwort
von MPunkt am 02.09.2016, 11.09 Uhr
Hi, nein natürlich kann dir niemand verbieten umzuziehen. Wenn du aber Leistungen der Allgemeinheit erhalten möchtest und es dafür "Spielregeln" vom Amt gibt, muss du dich daran auch halten!
Um welche Leistungen geht es denn genau? Bezüglich des Arbeitslosengeldes sollte es doch keine Probleme geben oder? Falls doch fehlen wohl noch Unterlagen. Ich nehme an, dass sich deine Frage bzgl. des Umzugs auf Wohngeldzuschüsse etc. bezieht? Eigentlich ist alles ganz genau im Sozialgesetzbuch geregelt. Daher kann eine Mitarbeiterin von der Arbeitsagentur nicht "privat" entscheiden.
Kommentar von sammy1993 am 02.09.2016, 19.56 Uhr
Sie meinte ich darf nur in meinem Ort eine Wohung suchen und nicht zu meinem Freund mit in die Wohung ziehen, das lehnt sie ab weil sie es nicht gut findet das da die Ex-Freundin ist.
Die Frau im Jobcenter würde nicht zustimmen dass ich mich am Wohnort meines Freundes anmelde. Das ist eine fremde Person weiss gar nicht was die sich da einmischt!
Kommentar von sammy1993 am 02.09.2016, 19.57 Uhr
Ich bekomme Arbeitslosengeld 1 dann.
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