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von breezy

Übernimmt das Jobcenter Mietkosten die die Grenze überschreiten?

Guten Abend

Momentan lebe ich in einer privaten WG und habe einen Einzelfallhelfer, es ist aber angestrebt in eine Therapeutische Wohngemeinschaft zu ziehen weil ich eine psychische Erkrankung habe und intensivere Betreuung benötige.

Ich hatte schon Gespräche beim Sozialpsychiatrischen Dienst und die befürworten das.

Die Wohnung würde ich mir dann mit einem anderen Mitbewohner teilen und die wird vom Träger gestellt, nur leider ist die Miete viel zu hoch was mich auch schockiert hat. Deshalb frage ich mich ob das Jobcenter auch Mietkosten übernimmt die darüber hinaus gehen.

Es besteht nämlich dringende Notwendigkeit und das werde ich auch so dem Jobcenter mitteilen.

Die Betreuung wird vom Sozialamt finanziert und die Miete soll vom Jobcenter übernommen werden.

Vielleicht habt ihr schon Erfahrungen gemacht ? Ich würde mich über Antworten freuen.

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von AverageInternetUser
Hallo, im Allgemeinen ist zu sagen, dass das Jobcenter nach dem Einzelfallprinzip zu arbeiten hat. In deinem Fall wäre es hilfreich über eine Reintegrationsmaßnahme nachzudenken. Dein Sozialpsychiatrischer Dienst sollte dich hierzu eigentlich auch informieren. Im Zusammenhang mit psychischen Beschwerden während der Arbeitslosigkeit und den dadurch entstehenden Kosten, im Falle einer durch deinen Sachbearbeiter zu beurteilenden Notwendigkeit, ist ein erhöhter Mietpreis im Normalfall weniger ein Problem, solange sich die Wohnungsfläche zum Mietpreis kongruent zum aktuellen Markt-Geschehen verhält. Außerdem ist davon auszugehen, dass es sich bei deiner aktuellen Mietsituation um eine zeitlich beschränkte Situation handelt. Daher wäre dem Amt grundsätzlich keine Wahl bei der Auflösung der Wohnung, außerdem solltest du im bisherigen Rahmen deutlich unter der standardmäßigen geduldeten Preisgrenze liegen. Ein Kollege von mir befindet sich in besagter Maßnahme und bekommt die vollkommenen Mietkosten erstattet, obwohl diese auch bei einem betreuten Wohnen deutlich höher sind.


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von Intignity
Das Jobcenter entscheidet über die Mietkosten, die in einem angemessenen Rahmen sein müssen. Angemessenheit ist eine subjektive Sache und Deutung, die nicht nur den objektiven Begebenheiten (wie zum Beispiel Höhe der Miete) unterliegt, sondern auch der Meinung der einzelnen Sachbearbeiter. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Leute nett sind, wenn man sich kooperativ verhält, freundlich bleibt und sie dann auch auf dich zugehen. Besonders in Krankheitsfällen ist das sehr gut möglich. Der Staat unterliegt dem Subsidaritäts- und Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz, dass einem "Schwächeren" geholfen werden muss. Dazu sind sie verpflichtet, dich zu beraten und einen Spielraum zu ermöglichen, wenn es nicht anders geht. Dann sind gut Ausnahmen möglich. Ich würde empfehlen, die Situation so gut es geht zu schildern und sich vielleicht vorher aufzuschreiben. Am besten wäre es, wenn du dir noch ein schriftliches Gutachten von einem Arzt bei diesem sozialpsychiatrischen Dienst machen lässt. Dann sollte es keine Probleme geben.

Antwort
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von pomello
Das ist eine Einzelfallentscheidung und von Jobcenter abhängig. Gut ist das der Sozialpsychiatrischen Dienst mit dem du bereits gesprochen hast dies befürwortet. Wenn die Wohnung vom Träger gestellt wird sollte die Übernahme der Mietkosten für die Wohnung aber kein Problem sein. Was kostet die Wohnung denn Miete und wie hoch ist dein Anteil? Hast du mit dem Amt mal gesprochen?
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