Muss ich Reparaturen an meinem Auto ohne Auftrag bezahlen?
Mein Autohändler hat mein Auto ohne meine Erlaubnis angefangen zu reparieren, ich habe weder einen Kostenvoranschlag bekommen noch einen Auftrag für Arbeiten erteilt. Ich habe sogar bevor das Auto geholt wurde ausdrücklich per E-Mail klar gemacht, dass ich für Reparaturen die eigenhändig ausgeführt werden von mir nicht bezahlt werden. Trotzdem hat der Händler an dem Auto geschraubt und Teile eingebaut und möchte dafür noch Geld.
Muss ich das zahlen?
Kurz gesagt: Nein, denn damit die Werkstatt dein Auto reparieren darf, musst du ihr einen entsprechenden Auftrag erteilen. Allgemein hat man als Kunde aber das Problem, dass die meisten Aufträge in einer Werkstatt mündlich vergeben werden und man dann schwer beweisen kann den Auftrag NICHT vergeben zu haben.
Du hast aber Glück, weil du mit der E-Mail etwas Schriftliches hast. Damit solltest du klar im Recht sein (sofern du die Mail nicht extrem spät verschickt hast). Deshalb würde ich die Reparatur an deiner Stelle nicht bezahlen. Du musst der Werkstatt aber die Möglichkeit einräumen die eingebauten Teile wieder zu entfernen, weil du auf diese keinen Anspruch hast.
Sofern dein Wagen noch auf dem Gelände der Werkstatt steht und sie diesen erst herausgeben will, wenn du bezahlst, solltest du die Polizei rufen, denn das erfüllt vermutlich den Tatbestand der Nötigung.
Das Vorgehen des Autohändlers kann als "ungerechtfertigte Bereicherung" oder "unerlaubte Handlung" betrachtet werden, wenn er Reparaturen ohne Zustimmung vorgenommen hat und dann die Kosten in Rechnung stellt. Es ist wichtig, dass man Beweise wie E-Mails oder andere schriftliche Kommunikation hat, in denen man klargestellt hat, dass man für unbeauftragte Reparaturen nichts bezahlt.
Wenn keinerlei Einverständnis für die Reparaturen gegeben wurde und der Händler dennoch weiterhin auf die Begleichung der Kosten besteht, sollte man folgendes in Erwägung ziehen:
1. Den Händler schriftlich auffordern, die Reparaturen rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wiederherzustellen, falls möglich.
2. Rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Verbraucherrecht oder Vertragsrecht einholen, um die rechtlichen Optionen zu klären.
3. Die Möglichkeit in Betracht ziehen, bei einer Verbraucherschutzbehörde oder einer vergleichbaren Stelle Beschwerde einzureichen.
Bitte beachten: Ich bin kein Rechtsanwalt. Für eine rechtliche Beratung sollte ein Fachanwalt konsultiert werden. Dieser kann bei der Bewertung der Situation und der weiteren Vorgehensweise weiterhelfen.
Nein natürlich nicht. Wenn du nichts in Auftrag gegeben hast musst du auch nichts bezahlen.
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