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von Dicktat0r am 19.10.2018, 06.29 Uhr

Edelstahl Geländer vom toten Nachbar abbauen?

Mein Ehemaliger Nachbar, der leider erst gestern Abend verstorben ist hat ein ca 50m langes massives Edelstahlgeländer in seinem Garten stehen. Das muss Unmengen an edlem Metall haben, somit viel wert.

Rechtlich gesehen gehört ja bis der Erbe das Haus übernommen hat das Haus noch ihm, und dagegen hat er ja bestimmt nichts. Ich habe neulich Nacht mit meinem Kumpel aus der Uni eine Zeitmessung gemacht wie lange wir brauchen, Kalkulation zur Demontage des Geländers etc. Wir haben schon einen Traktor organisiert und den hinterm Zaun bei uns im Garten geparkt. Müssen das nur abschrauben und rüber tun. Gut das es nirgends geschweißt ist, sonst müssten wir Flexen und das würde die Nachbarn alle aufwecken. Der Schrotthändler ist auch schon informiert, der wird das in seinem Industrieschredder in kleine Stücke zerhacken. Somit wäre der Plan perfekt, oder?

Wir wollen das nachts machen, da dann man nicht gesehen werden, wo kein Kläger, da kein Richter.

Meint ihr das könne Ärger geben? Klagen kann ja niemand weil alle Eigentümer tot sind und die neuen noch nicht ins Grundbuch eingetragen sind. Wie ist das mit dem Eigentumsverhältnis zur Zeit? Wem gehört es vorübergehend bis die Erben es übernehmen? Dem Staate?

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von Edelbrummer am 20.10.2018, 15.51 Uhr
Das Haus gehört schon jetzt seinen Erben. Tote besitzen nichts und haben auch keine Rechte. Das ist Diebstahl und ganz schön dreist und ganz schön pietätlos.


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von Maskulo am 19.10.2018, 14.44 Uhr
Wenn dein Nachbar gestorben ist, geht das Haus/Grundstück und somit auch das Geländer, das sich auf diesem befindet in den Besitz des/der Erben über. Wenn du nun das Geländer unrechtmäßig abbaust und veräußerst, machst du dich strafbar. Denn das ist Diebstahl.

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von Klaustro am 19.10.2018, 08.27 Uhr
Finde ich ja ehrlich gesagt etwas makaber! Dein Nachbar ist eben erst gestorben und du willst ihm das Geländer klauen um es zu verhökern. So etwas macht man nicht! Also lass es bleiben!
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