Entfallener Urlaubstag durch falsche Planung rechtens?
Wir bekommen immer Ende des Jahres einen Plan für das neue Jahr, wo drin steht, wann Betriebsferien sind, wann Feiertage sind und so. In dem Plan vom letzten Jahr 2022 steht, dass wir erst am Dienstag den 03.01.2023 wieder anfangen zu arbeiten. Der 02.01.2023 wurde als ein Feiertag angegeben also ein bezahlter Urlaubstag. Heute hies es, dass der Tag von den Ferien abgezogen worden sei und es ein Fehler war, wie es in dem Plan steht. Das weiss aber nur ich oder die wenigsten, aber auch nur weil ich eine Frage hatte wegen den Urlaubstagen. Ich frage mich jetzt nur, ob dieser Tag als Bezahltag angegeben werden muss, oder ob der Tag von den Urlaubstagen abgezogen werden darf? Klar es ist nur 1 Tag, mir geht es nur um das Prinzip ob er das darf oder nicht.
Ob ein entfallener Urlaubstag durch falsche Planung rechtens ist, hängt von den Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags und den gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land ab. In Deutschland, sind Arbeitnehmer gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) berechtigt, mindestens 24 Werktage (bei einer 5-Tage-Woche) bezahlten Urlaub pro Jahr zu nehmen. Dieser Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, es sei denn, es wurde etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart.
Wenn ein Feiertag auf einen Werktag fällt, hat der Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel Anspruch auf einen freien Tag. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn beispielsweise der Arbeitnehmer aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag an diesem Tag arbeiten muss.
Es kommt darauf an, wie genau die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag aussehen. Wenn der Feiertag als bezahlter Urlaubstag angegeben war und dann später von den Ferien abgezogen wurde, ohne dass dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist, könnte das ein Problem darstellen. Es ist ratsam, sich an einen Anwalt oder an die Gewerkschaft zu wenden, um die rechtliche Lage zu klären und gegebenenfalls gegen eine ungerechtfertigte Entfernung von Urlaubstagen vorzugehen.
Ob der Arbeitgeber den Tag, an dem er den Fehler gemacht hat, von den Urlaubstagen abziehen darf, hängt von den Umständen des Einzelfalles und den Regelungen in dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag ab.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf mindestens 24 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann nicht durch den Arbeitgeber einfach gestrichen werden. Wenn der Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat und dieser Tag als bezahlter Urlaubstag angegeben wurde, muss er als bezahlter Urlaubstag gezählt werden.
Es ist jedoch möglich, dass ein Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, dass der Arbeitnehmer diesen Tag als Urlaubstag nimmt und den Tag zu einem späteren Zeitpunkt nachholt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer jedoch ausdrücklich zustimmen und es muss schriftlich festgehalten werden.
Das war ein Fehler von deinem Chef, denn defacto war Montag der 02.01. ein regulärer Arbeitstag. Wenn der Betriebsurlaub jedoch bis einschließlich 03.01. von der Firma festgelegt war, sind auch bis zu diesem Tag Betriebsferien.
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