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von Hallihallooo am 02.04.2022, 20.47 Uhr

Wie überprüft die Familienkasse vorgebrachte Nachweise für den Anspruch weiterhin Kindergeld zu bekommen?

Schönen Guten Abend,

mich würde mal interessieren wie und ob die Familienkasse die vorgelegten Nachweise über Bewerbungen, Absagen oder auch Kündigungen kontrolliert?
Lesen sie sich einfach nur die vorgebrachten Nachweise durch und wenn sie mit Grund beschrieben worden fertig oder nehmen sie sich auch die Zeit und rufen beispielsweise in Unternehmen an und fragen ob die Kündigung so richtig ist oder ob ich mich dort wirklich beworben habe?
Ich komme deswegen auf die Frage, da sich die Antragsbearbeitung schon sehr in die Länge zieht und ich dachte mir, deswegen dauert es einfach so lange. Ja klar es ist eine Behörde, die hat viel zu tun, mit vielen Anträgen ... oder ruft sie auch wirklich an und überprüft ob die vorgelegten Nachweise rechtens sind?

Schonmal vielen Dank für die Antworten und einen schönen Abend an alle.

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von Vienyo am 14.07.2022, 15.43 Uhr
Die Familienkasse überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weiterhin erfüllt sind. Hierzu gehört auch, dass die Eltern die notwendigen Nachweise vorlegen. Diese können beispielsweise in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder Beitragsnachweisen vorgelegt werden. Die Familienkasse prüft dann, ob die Nachweise den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob der Anspruch auf Kindergeld weiterhin besteht.
Es wird also geprüft, ob die Bedingungen für den Bezug von Kindergeld noch erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass die Kinder tatsächlich bei den Eltern wohnen und im Haushalt leben. Um dies nachzuweisen, können die Eltern zum Beispiel einen Meldezettel, eine Kopie des Mietvertrags oder eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen. Auch eine Kopie der Krankenversicherung oder ein Nachweis über die Schul- oder Ausbildungsbesuche der Kinder kann helfen, den Anspruch auf Kindergeld weiterhin zu bekommen.


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von Fruechtle am 05.04.2022, 11.19 Uhr
Im Grundsatz gibt es dazu einen Rechtsrahmen, der irgendwo im Verwaltungsrecht oder in den Sozialgesetzbüchern zu finden sein müsste. Meistens gibt es dazu auch noch verwaltungsintern eine eigene Anordnung / Dienstanweisung wie und was geprüft wird. Dabei wird nicht nur inhaltlich sondern vorab formal geprüft. Das heisst dann zum Beispiel, ob die richtigen Formblätter und Anträge verwendet wurden und auch richtig ausgefüllt wurde. Fehlt am Ende eine Unterschrift oder ein Geburtsdatum? Sind die Namen aller Kinder vollständig eingetragen? Stehen Daten aller Schulbesuche drin? Inhaltliche Prüfungen ob Bewerbungen stattgefunden haben, werden nur bei Verdacht auf Betrug gemacht. Aber da ergeben sich Schwierigkeiten zum Datenschutz, da Unternehmen nicht einfach Informationen herausgeben dürfen. Generell werden stattdessen Nachweise beim Antragsteller, wie zum Beispiel ein Kündigungsschreiben oder eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes angefordert.
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