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von marinka98nt

Wie berechnet sich das Elterngeld mit Minijob, Bafög und evtl. bald Hartz 4?

Ich würde euch gerne fragen wie sich das Elterngeld berechnet? Kann mir jemand sagen, ob da der Bruttoverdienst oder Nettoverdienst ausschlaggebend ist? Im Mai hatte ich einen Nebenjob bei dem ich recht gut bezahlt wurde. Muss ich das angeben?

Ich befürchte, dass ich bald arbeitslos sein könnte. Ist es richtig, dass es einen Mindestsatz von 300 EUR gibt? Bedeutet das, dass ich mich auf die Kohle verlassen kann? Und wie genau muss ich das steuerlich verrechnen? Hat mir da einer ein Beispiel?

Mit wie viel Prozent davon kann ich denn rechnen für den Kleinen?

Muss ich das beim Bezug von Bafög angeben? Und kann das für mich Abzüge bedeuten? Mein Freund arbeitend hundert Prozent und ist der Vater. Er hat aber auch schon zwei Kinder aus einer früheren Beziehung. Beeinflusst das mein Elterngeld? Wie lange kann ich denn Elterngeld erhalten?

Kann ich zur selben Zeit Mutterschaftsgeld bekommen, solange mein Freund Elterngeld erhält?

Könnte das im schlimmsten Fall meinen Anspruch auf Hartz 4 beeinträchtigen? Oder habe ich darauf nicht grundsätzlich Anspruch?

Antwort
Antwort
von Claus Rast
Das Elterngeld soll einen Einkommensverlust ausgleichen, der dadurch entsteht, dass ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes seine Berufstätigkeit unterbricht. Die Grundlage für die Berechnung ist dementsprechend auch das monatliche Nettoeinkommen, das dem betreffenden Elternteil vor der Geburt zur Verfügung stand. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Den Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro haben alle, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und maximal 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Das heißt, dass auch Hausmänner oder Hausfrauen, Studierende und Eltern, die nicht berufstätig waren, weil sie schon ein oder mehrere ältere Kinder betreut haben, die 300 Euro bekommen. Ein Minijob dürfte dem also auch nicht entgegenstehen.

Da das Elterngeld bei der Berechnung von Sozialhilfe, von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz 4 sowie des Kinderzuschlages als Einkommen angerechnet wird, vermute, ich, dass es auch beim BAföG berücksichtigt wird. Dazu solltest du aber am besten direkt bei deiner zuständigen BAföG-Stelle nachfragen.

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