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von nicolezahn2210 am 01.07.2021, 18.03 Uhr

Ermittlungsverfahren wegen Betrug eingestellt?

Und zwar folgendes.. gegen mich läuft oder lief ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug. Heute kam folgender Brief von der Staatsanwaltschaft wo folgendes drin stand:
"Das Ermittlungsverfahren habe ich im Hinblick auf die zu erwartende Strafe bzw. Maßregel aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln gemäß Paragraph 154 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt.".
Wie habe ich diesen Brief zu deuten? Ich bin gerade so durch den Wind, dass ich garnicht weiß, wie ich den Brief verstehen soll? Ich möchte jetzt nicht hier verurteilt oder beleidigt werden (kam leider schon sehr oft vor) sondern erwarte nur eine nette Antwort auf meine Frage.

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von Intignity am 03.07.2021, 19.03 Uhr
Betrug ist zwar kein Kavaliersdelikt, aber es steht doch unmissverständlich drin, dass das Ermittlungsverfahren gegen dich eingestellt wird. Die Sache sollte damit für dich erledigt sein.
Ich hoffe du hast aus deinen Fehlern gelernt und das dieses Betrugsdelikt eine einmalige Angelegenheit war.


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von NoirXY am 13.07.2021, 18.29 Uhr
Ist erledigt .. kannst du abhaken ✔️

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von gigi7389 am 08.07.2021, 13.21 Uhr
Wenn du unter 14 Jahre alt bist, kann das Ermittlungsverfahren aufgrund von Minderjährigkeit eingestellt worden sein.

Das bedeutet in deinem Fall jetzt, dass die Staatsanwaltschaft die Akte geschlossen hat und da nicht weiter ermittelt wird.

Wenn du Rückfragen hast, hilft dir vielleicht ein Anruf bei der Gerichtsstelle. In dem Schreiben ist bestimmt eine Telefonnummer angegeben oder?

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von Catinka am 03.07.2021, 15.56 Uhr
Läuft gegen dich noch ein anderes Verfahren? Paragraph 154 Abs. 1 der Strafprozessordnung besagt, dass ein Strafverfahren eingestellt wird, wenn in Folge einer anderen Sache eine Strafe zu erwarten ist, die sehr viel höher ist.

Als Beispiel: Wenn jemand wegen Mord verurteilt wird, dann lohnt es sich nicht, ihn zu belangen, weil er davor schwarzgefahren ist.

Falls noch ein anderes Verfahren läuft, solltest du aber auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Wenn du dir das nicht leisten kannst, unterstützt dich der Staat. Dein Anwalt hilft dir dann dabei, das zu beantragen.

Wenn kein anderes Verfahren läuft (keine Panik, das hättest du mitbekommen), kann es sein, dass du Glück hast und das Verfahren eingestellt wurde, weil nicht in einer angemessenen Zeit mit einem Urteil zu rechnen ist.

Mach dir wegen dummer Kommentare keinen Kopf. Wenn es darum geht, mit dem Finger auf andere zu zeigen, sind viele Menschen sehr schnell dabei. Von denen hat "garantiert" niemand jemals irgendwas Verbotenes gemacht. Den Fehler bei jemand anderem finden geht aber einfach schneller und bequemer.
Deshalb Kopf hoch. Du bekommst auch diese schwere Zeit hinter dich.

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von Moulino am 01.07.2021, 18.12 Uhr
Was verstehst du nicht an dem Satz? Wie deutest du den Brief denn? Steht doch verständlich drin, dass das Ermittlungsverfahren gegen dich von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

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