Frage
von DerJugendsünder15 am 17.01.2020, 21.20 Uhr
Hat die Polizei Einblick ins Erziehungsregister: Droht mir eine Ablehnung bei der Bewerbung als Polizeianwärter?
Hallo,
Wenn ich über meine Situation aufklären dürfte: ich bin 15 Jahre alt im September geworden und will mich mit Vollendung der Vollzeitschulpflicht bei der Landespolizei Bayern/BDW oder Niedersachsen als Polizeianwärter bewerben. Das Problem: Ich habe einen Erziehungsregister Eintrag wegen Beleidigung gegen eine Mitschülerin in einem Video... Zu 3 Sozialstunden wurde ich im Mai letzten Jahres verdonnert die ich auch erledigt habe.
Meine Frage wäre jetzt: Wird dieser Eintrag gelöscht? Wenn ja wann, und hat die Polizei Einblick ins Erziehungsregister? Und ich wurde auch schon vor meiner Strafmündigkeit polizeilich bekannt, wird das auch im Register notiert oder in irgendeiner Datenbank die relevant für eine Einstellung nei der Polizei ist???
Ich habe so schreckliche Angst, da ich wirklich aus meinen Fehlern gelernt habe und mir auch schon richtige Ziele im Leben gesetzt habe und ich sonst alle Voraussetzungen erfülle. Danke für jede Antwort.
Wenn nicht kann ich es ja auch nach Vollendung des 24. Lebensjahrs versuchen, bis da bin ich glaub ich ja schon Familienvater ^^
Antwort
von Jonas am 18.01.2020, 16.10 Uhr
Im Erziehungsregister sind im Sinne §§ 60 bis 64 des BZRG sämtliche Informationen, die für das Jugendgerichtgesetz relevant sind, erfasst. Hierunter fallen sowohl Entscheidungen der zuständigen Vormundschaft- und Familiengerichte bezüglich des Sorgerechtes, als auch solche, die etwaige erzieherische Maßnahmen betreffen, die unterhalb einer Jugendstrafe angesiedelt sind. Mit Vollendung des 24. Lebensjahres erfolgt eine generelle Löschung aller der über dich dokumentierten Daten aus dem Erziehungsregister. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass du nicht zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Strafarrest oder freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt worden bist.
Gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des BZRG hat die Polizei Einblick in das Erziehungsregister. Ist ein eventuelles Verfahren gegen dich eingestellt bzw. keine Anklage gegen dich erhoben worden, und liegt daher keine rechtskräftige Verurteilung gegen dich vor, hast du trotz Eintrag, prinzipiell eine realistische Chance für die Ausbildung zum Polizeianwärter zugelassen zu werden. Allerdings musst du hierfür zwingend die Zugangsvoraussetzungen für eine diesbezügliche Ausbildung erfüllen. Viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
Kommentar von DerJugendsünder15 am 18.01.2020, 18.28 Uhr
Also steht da erst was ab 14 und nicht darunter?
Antwort
von tibi37sfr am 18.01.2020, 10.41 Uhr
Mal ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen wegen so einer Lapalie Probleme bei der Polizeianwärterschaft zu bekommen. Es war eine Dummheit von dir in der Jugend. Wie du ja selbst geschrieben hast bist du einsichtigt und hast aus deinen Fehlern gelernt. Glaubst du nicht bei der Polizei gibt es auch Beamte die mal eine Dummheit in ihrer Jugend gemacht haben? Ich würde mir deswegen nicht so einen Kopf machen und mich einfach bewerben. Wenn du deswegen abgelehnt wirst dann ist es halt so. Aber eigentlich haben die bei der Polizei ja Bedarf an Nachwuchskräften. Daher glaube ich nicht dass die dich wegen diesem Eintrag im Erziehungsregister ablehnen.
Kommentar von amelie am 18.01.2020, 11.11 Uhr
Ein Eintrag ins Erziehungsregister wegen Beleidigung finde ich jetzt nicht bloß eine Lapalie! Ich möchte keinen Polizisten im Dienst sehen der früher, und sei es nur wegen "angeblichen Kleinigkeiten", auffällig gewesen ist. Als Staatsdiener muß man respektvoll und integer sein.
Kommentar von KölnerJeck am 18.01.2020, 11.23 Uhr
Er hat doch geschrieben es war nur eine Jugendsünde und dass er seinen Fehler bereut. Verdient bei dir niemand eine zweite Chance?
Apropos Respekt: Geh mal nachts in ein Brennpunktviertel und erlebe selbst wie viel Respekt einem Polizist im Streifendienst heute entgegengebracht wird. Dann unterhalten wir uns wieder über den respektvollen Umgang untereinander.
Antwort
von enowez am 17.01.2020, 21.54 Uhr
Wie du selbst schon richtig festgestellt hast: Wann werden Einträge im Erziehungsregister gelöscht? Automatisch nach dem 24 Lebensjahr. Könnte für deine Bewerbung unter Umständen problematisch werden.
Kommentar von DerJugendsünder15 am 17.01.2020, 22.04 Uhr
Ab wann werden denn eingestellte Verfahren ins Erziehungsregister aufgenommen? Ab 14 oder hat das kein Alter?
Kommentar von HerrMan56 am 17.01.2020, 22.16 Uhr
Verfahrenseinstellungen werden nicht ins Bundeszentralregister eingetragen.
Antwort
von Ligretto am 17.01.2020, 22.12 Uhr
Wenn du zur Polizei willst brauchst du ein astreines Führungszeugnis!
Kommentar von DerJugendsünder15 am 17.01.2020, 22.42 Uhr
Das ist mir bewusst... Die Polizei hat ja aber noch andere Datenbanken wie z.B. das Erziehungsregister.
Kommentar von Ligretto am 18.01.2020, 00.18 Uhr
Für das Erziehungsregister gilt das genauso. Spätestens bei der Bewerbung wirst du danach gefragt und musst alles angeben. Entscheiden werden sie dann ob eine Ausbildung bei der Polizei möglich ist oder nicht.
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