Frage
von JiaqueChili am 14.10.2021, 18.42 Uhr
Kann man einen Kredit vorzeitig ablösen?
Ich habe bei einer Bank einen Kredit zum Kauf meines Hauses aufgenommen. Der Kredit ist auch mit einer Grundschuld auf meinem Haus abgesichert.
Von der ursprünglichen Kreditsumme von 300.000 Euro sind jetzt noch 85.000 Euro des Darlehens zurück zu bezahlen. Als ich das Darlehen vor zwölf Jahren abgeschlossen habe, wurde mit dem Berater der Bank ein Zins von 6,5 Prozent vereinbart. Die Zinslaufzeit wurde auf 20 Jahre festgeschrieben. Nun möchte ich den Rest des Betrages mit einem anderen Bankkredit, der nur mit 2,3 Prozent verzinst ist, vorzeitig ablösen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich diesen Kredit vorzeitig ablösen?
Antwort
von Aleksun am 23.12.2021, 08.51 Uhr
Nach geltendem Recht kann jeder Immobilienfinanzierungsvertrag nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Dabei ist es egal welche Laufzeit zu Beginn des Vertrages vereinbart wurde. Nach 10 Jahren kann der Vertrag gekündigt werden ohne, dass eine Gebühr dafür zu bezahlen ist. Somit musst du auch keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Ich selbst habe das Anfang des Jahres auch gemacht und auf einen sehr niedrig verzinsten Kreditvertrag umgeschuldet. Frag einfach bei deiner Bank nach, sie wird dir bestätigen, dass nach 10 Jahren keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr anfällt. Du könntest sogar einen etwas höheren Kredit aufnehmen als deine Restschuld ist und hättest so noch einen günstig verzinsten Kredit für private Zwecke übrig. Lass es dir einfach mal durchrechnen. Gerade sind die Zinsen sehr niedrig, somit könnte sich das lohnen.
Antwort
von tibi37sfr am 02.11.2021, 23.03 Uhr
Den Kredit kannst du selbstverständlich jederzeit bei der Bank ablösen. In den Kreditverträgen werden die Zinsen für die Laufzeit in der Regel als Betrag ausgewiesen. Hier könnte man vergleichen, was wirklich günstiger ist. Die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank kann bisweilen recht hoch sein. Es kann sich auch manchmal lohnen, das Ganze von einem Anwalt gegenrechnen zu lassen, da viele Banken unberechtigte Aufschläge verlangen, die gesetzlich so aber nicht erlaubt sind.
Die Bankberater haben außerdem ganz oft noch Spielraum bei der Vorfälligkeitsentschädigung. Soll bedeuten, dass diese unter gewissen Umständen auch auf Teile davon verzichten können. Kommt ein neuer Kredit bei der bestehenden Bank nicht in Frage? Zwecks Kundenbindung kann auch eine Anfrage in diese Richtung sinnvoll sein.
Antwort
von Tissot am 15.10.2021, 10.57 Uhr
Grundsätzlich betrachtet kann jeder Kredit vorzeitig abgelöst werden. Die Bank berechnet dafür jedoch Gebühren. Dies nennt man Vorfälligkeitsentschädigung. Die Gebühr kann von Bank zu Bank allerdings variieren und richtet sich auch nach der Restlaufzeit des Kreditvertrages. Um in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Ablösesumme genau ist, muss man mit seiner Bank Kontakt aufnehmen. In der Regel wird dann mit der Bank ein Stichtag festgelegt, zu wann der Kredit abgelöst werden soll. Die Bank berechnet zu diesem Tag eine Schlussrate inklusive der Vorfälligkeitsentschädigung. Zum genannten Stichtag muss dann die Gesamtsumme bei der Bank eingehen. Sobald dies geschehen ist, ist das Vertragsverhältnis beendet. Selbstverständlich sollte man im Vorfeld bereits den Kreditvertrag mit der neuen Bank abgeschlossen haben. Dafür reicht es aus, der neuen Bank mitzuteilen, dass man mit dem neuen Kredit einen alten Kredit ablösen möchte. Die Banken helfen dann beim genauen Ablauf in der Regel auch weiter.
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