Frage
von Greektoulla am 09.03.2020, 21.38 Uhr
Leichte depressive Verstimmung Ausschlusskriterium für Verbeamtung?
Hey, ich habe vom Amtsarzt ein Schreiben bekommen, bei dem ich u.a. Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll. Das Problem ist: Ich bin bei keinem in Behandlung. Ich habe aber trotzdem meinen Hausarzt angegeben.
Meint ihr, dass es ein Ausschlusskriterium ist, wenn die in der Akte "leichte depressive Verstimmung" lesen? Ich denke das steht einfach nur so da in der Akte. Aber diese Symptome waren die Folge eines schlimmen Vitamin-D-Mangels. Und seitdem ich diesen Mangel nicht mehr habe, habe ich auch diese Symptome nicht mehr.
Ist es also ein K.O-Kriterium für die Verbeamtung?
Antwort
von MadSam am 11.03.2020, 23.52 Uhr
Wieso hast du denn überhaupt einen Arzt angegeben?
Kommentar von Greektoulla am 13.03.2020, 22.45 Uhr
Ich dachte ich müsste. Ich wusste nicht, was ich machen sollte. Ich bin bei keinem in Behandlung: Welche Ärzte hätte ich da angeben sollen?
Dann wurde mir empfohlen, dass es besser ist zumindest den Hausarzt anzugeben, weil es angeblich auffällig wäre, wenn ich doch nichts habe und keinem Arzt von der Schweigepflicht befreie. Hätte ich keinen angeben müssen?
Antwort
von Kaiser am 10.03.2020, 19.05 Uhr
Das ist vom Amtsarzt abhängig, aber ich glaube nicht, daß es problematisch ist.
Antwort
von douggie am 09.03.2020, 22.43 Uhr
Nein, denke nicht das eine leichte depressive Verstimmung ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung ist.
Kommentar von Greektoulla am 11.03.2020, 16.04 Uhr
Ich war und bin auch nicht wegen "Depressionen" in Behandlung. Ich hatte das Problem wegen dem Vitamin D Mangel gehabt (Ich hatte einen Wert von 4,6 (?)). Aber dieser Mangel kam erst danach raus, nachdem mein Arzt diese "depressive Verstimmung" notiert hat.
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