Leichte depressive Verstimmung Ausschlusskriterium für Verbeamtung?
Hey, ich habe vom Amtsarzt ein Schreiben bekommen, bei dem ich u.a. Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll. Das Problem ist: Ich bin bei keinem in Behandlung. Ich habe aber trotzdem meinen Hausarzt angegeben.
Meint ihr, dass es ein Ausschlusskriterium ist, wenn die in der Akte "leichte depressive Verstimmung" lesen? Ich denke das steht einfach nur so da in der Akte. Aber diese Symptome waren die Folge eines schlimmen Vitamin-D-Mangels. Und seitdem ich diesen Mangel nicht mehr habe, habe ich auch diese Symptome nicht mehr.
Ist es also ein K.O-Kriterium für die Verbeamtung?
Hey, das klingt nach einer echt unangenehmen Situation. Aber grundsätzlich kann ich dir sagen, dass „leichte depressive Verstimmung“ in der Regel nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung ist, vor allem wenn es eine nachvollziehbare Ursache wie der Vitamin-D-Mangel war. Solange du mittlerweile symptomfrei bist und keine längere, chronische oder behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, sollte das eigentlich keine Rolle spielen.
Die Ärzte schauen in erster Linie darauf, ob du langfristig dienstfähig bist und keine gesundheitlichen Einschränkungen hast, die deine Arbeit beeinträchtigen könnten. Wenn deine Symptome jetzt vorbei sind und du keine weiteren psychischen Beschwerden hast, sollte das kein Problem sein. Vielleicht solltest du einfach offen mit dem Amtsarzt darüber sprechen, wenn die Frage aufkommt.
Ich würde dir empfehlen, dich noch mal gut über deine Rechte und die genauen Anforderungen zu informieren und, falls nötig, einen Arzt hinzuzuziehen, der deine Situation bestätigt. Aber generell gilt: Wenn du gesund bist und das keine Auswirkungen auf deine Arbeit hat, sollte es kein Hinderungsgrund für die Verbeamtung sein.
Wieso hast du denn überhaupt einen Arzt angegeben?
Kommentar von Greektoulla
Ich dachte ich müsste. Ich wusste nicht, was ich machen sollte. Ich bin bei keinem in Behandlung: Welche Ärzte hätte ich da angeben sollen?
Dann wurde mir empfohlen, dass es besser ist zumindest den Hausarzt anzugeben, weil es angeblich auffällig wäre, wenn ich doch nichts habe und keinem Arzt von der Schweigepflicht befreie. Hätte ich keinen angeben müssen?
Das ist vom Amtsarzt abhängig, aber ich glaube nicht, daß es problematisch ist.
Nein, denke nicht das eine leichte depressive Verstimmung ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung ist.
Kommentar von Greektoulla
Ich war und bin auch nicht wegen "Depressionen" in Behandlung. Ich hatte das Problem wegen dem Vitamin D Mangel gehabt (Ich hatte einen Wert von 4,6 (?)). Aber dieser Mangel kam erst danach raus, nachdem mein Arzt diese "depressive Verstimmung" notiert hat.
Ähnliche Fragen
Hallo zusammen, ich fange im Februar ein FSJ im Rettungsdienst an. Dafür muss ich eine Einstellungsuntersuchung machen. Was wird dort alles gemacht?
Ich ...
Hallo,
rechnerisch bin ich in der 5. Schwangerschaftswoche und habe heute positiv getestet. Habe ein leichtes Ziehen und leichte Übelkeit. Soweit ist alles ...
Hallo 👋,
Ich bin neu hier und einige Verwandte haben mir zu dieser Plattform geraten wenn ich nicht weiterkomme.
Diese Woche Montag bin ich ...
Wir möchten im Sommer unseren ersten Urlaub im Allgäu verbringen und wandern gehen. Momentan sind wir noch auf der Suche nach einer Unterkunft. Wir wollen ...
Hallo zusammen,
Vorab - Ja, das hier ist kein Gesundheitsportal. Aber ich bin gerade echt verzweifelt bzw. schiebe gerade etwas Panik. Bitte teilt mir ...
Nächste Frage
Die auf malnefrage.de veröffentlichten Fragen und Antworten sind Meinungsäußerungen der jeweiligen User. Da die Aussagen nicht geprüft werden, kann die Richtigkeit der Inhalte nicht gewährleistet werden.