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von Dreaam230806

Nochmal Mieterselbstauskunft?

Hey liebe Community, mein Freund und ich ziehen zu 98% in eine 3-Raumwohnung (ab 01.02.2018), 
bei dem gleichen Vermieter wo ich meine 1-Raumwohnung gemietet habe (sind beide im selben Haus). Wir sollen am Dienstag Personalausweis etc. mitbringen und er sagte, er würde am Dienstag gleich die Kündigung fertig machen, wegen meiner 1-Raumwohnung.

Nun die Frag,e wird nochmal eine Mieterselbstauskunft gemacht und die SCHUFA abgefragt? Ooder müssen wir das nicht, weil ich ja wie gesagt im selben Haus die neue Wohnung bekommen würde,
 und somit auch beim gleichen Vermieter bleibe :) 
Könnte das schon eine Zusage sein wenn er die Kündigung am Dienstag fertig machen will wie er sagte? :)
Würde mich über nette Antworten freuen 
LG :)

Antwort
Antwort
von Herrmann Gronwold
Zunächst einmal ist es so, dass der Vermieter in der Regel keine Selbstauskunft vom Mieter verlangen darf. Wenn es viele Bewerber auf eine Wohnung gibt, hat wahrscheinlich aber derjenige die besseren Chancen, der dem Eigentümer Angaben zu seinen Einkünften macht. Es gibt dem Vermieter die Sicherheit, dass seine Mieter dafür sorgen können, dass der monatliche Betrag bezahlt werden kann.

Einfordern darf er die Selbstauskunft aber genauso wenig wie eine SCHUFA-Auskunft - zumindest wenn es noch keine konkrete Zusage für die Wohnung gibt.

Sollte sich der Vermieter dafür entscheiden, dass Sie die Wohnung bekommen, dann darf er durchaus eine SCHUFA-Auskunft von Ihnen verlangen. Ob Sie jedoch im Vorfeld Gehaltsnachweise vorbringen oder eine Selbstauskunft abgeben, das bleibt Ihnen selbst überlassen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann bringen Sie doch zum Termin einfach eine Selbstauskunft mit. Denn Sie würden ja sicherlich keine größere Wohnung mieten wollen, wenn Sie sie nicht bezahlen könnten.


Antwort
Antwort
von kirsche
Kommt wohl auf deinen Vermieter an. Wenn er nochmal eine Selbstauskunft einfordert wirst wohl nicht drumherum kommen, außer du willst die Wohnung nicht mieten.
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