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von Sheis26

Elterngeldantrag, nach Ablehnung fehlende Unterlagen nachgereicht, keine Rückmeldung?

Hallo!

Ich habe im Oktober 2016 meinen Sohn bekommen und den Elterngeldantrag fristgerecht eingereicht. Da die Unterlagen nicht komplett waren (es fehlten die Einkommensnachweise) hatten die den Antrag abgelehnt.

Der Arbeitgeber hatte sich Monate lang geweigert mir die Unterlagen nochmal zu schicken, die habe ich dann nachgereicht.

Bis jetzt hab ich aber immer noch keine Rückmeldung und da es schon so lange her ist, weiss ich nicht ob mir noch was zusteht und bevor ich die nochmal anschreibe, wollte ich mich erkundigen.

Wäre für eine Antwort sehr dankbar, da ich momentan echt verzweifelt bin und als alleinerziehende Mutter kaum über die Runden komme.

Dankeschön

Antwort
Antwort
von Sunshine
Da der Elterngeldantrag abgelehnt wurde, dürfte die Akte geschlossen worden sein. Es wird immer eine Frist gestellt, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Wird dieser nicht nachgekommen, kommt es zur Ablehnung des Antrages. Für das Amt ist damit alles erledigt.

Eine Lösung könnte sein, einen komplett neuen Antrag zu stellen. Elterngeld kann entweder ein Jahr lang oder zwei Jahre lang gezahlt werden. Elternzeit kann bis zu drei Jahren genommen werden. Am besten ein kleines Anschreiben dazu legen, dass bereits vor einigen Monaten ein Antrag auf Elterngeld gestellt wurde. Vielleicht wird die Akte wieder geöffnet und der Fall schneller bearbeitet.

ALG II gibt es übrigens auch nur, wenn ein entsprechender Elterngeldantrag gestellt wurde.


Antwort
Antwort
von Trilogo
An deiner Stelle würde ich mal einfach bei deiner zuständigen Elterngeldstelle nachhaken?

Ich hatte den Fall auch mal, die Elterngeldstelle hatte sich damals bemüht und ist sogar direkt auf meinen Arbeitgeber zugegangen. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem du den Antrag auf Elterngeld gestellt hast. Daher solltest du zu einem so späten Zeitpunkt leider keine Zahlungen rückwirkend erhalten können. Es spricht jedoch nichts dagegen bei der Elterngeldstelle anzurufen oder gar persönlich hin zu gehen, um nachzuhaken.

Ich wünsche dir viel Glück, eventuell wird man aus Kulanz noch was machen können.
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