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von juri am 11.05.2022, 21.22 Uhr

Sinken die Scheidungskosten, wenn man selbst alles regelt?

Hallo,

mein Mann und ich haben vor etwas längerer Zeit beschlossen uns scheiden zu lassen. Es ist nichts schlimmes passiert oder so.. unsere Gefühle sind nur abgeflacht und seine Vorstellungen vom Leben passen nicht mehr so ganz zu meinen. Wie dem auch sei – er und ich haben ausgiebig über die Scheidung gesprochen und uns über den Unterhalt und über die Aufteilung unseres Vermögens verständigt. Wir möchten es einfach lieber untereinander ausmachen als ein Gericht darüber entscheiden zu lassen. Damit machen wir es dem Gericht natürlich "einfach" und deshalb frage ich mich, ob wir dadurch Gerichtskosten sparen werden? Oder werden unsere Scheidungskosten genauso hoch angesetzt wie bei allen anderen? Und stimmt es, dass man dann auch nur einen Anwalt beauftragen kann? Das wäre natürlich super, weil wir viel Geld sparen könnten.

Antwort
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von Michaella am 30.05.2022, 15.50 Uhr
miri85 hat das eigentlich schon ganz gut erklärt, ich möchte aber noch hinzufügen. Auch wenn ihr alles einvernehmlich geklärt habt (was ich sehr schätze) sollte euch trotzdem bewusst sein, ab dem Punkt wo alles auf dem Tisch liegt, können sich die Meinungen schnell ändern. Vermögen etc.. Wenn möglich, macht eure Abkommen fest (Notar), dann gibt es am Ende auch kein böses Erwachen. Sobald das Gericht mit euch Arbeit hat, dann wird es auch teuer und zieht sich in die Länge. Wünsche euch trotzdem ein gutes Gelingen. Scheidung ohne Ärger gibt es selten, aber es gibt sie.


Antwort
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von miri85 am 12.05.2022, 14.10 Uhr
Liebe juri,

um die Antwort vorweg zu nehmen: Ja, eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger als eine sogenannte streitige Scheidung. Eine erste Prognose für eure Kosten kannst du mit einem Rechner für Scheidungskosten vornehmen, ich habe dir mal einen verlinkt.

Zum Verständnis will ich dir trotzdem kurz erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen: Die Grundlage der Scheidungskosten ist der Streitwert vor Gericht. Der wird erst einmal durch das Dreifache eures monatlichen Nettoeinkommens zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr die Scheidung einreicht, bestimmt.
Einerseits wird er erhöht, wenn das Gericht mehr „Arbeit“ mit euch hat, als nur die Scheidungsvoraussetzungen zu prüfen. Genau das könnt ihr umgehen, wenn ihr euch intern über die Punkte einigt. Am besten setzt ihr euch dafür noch einmal zusammen und haltet schriftlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung fest. Aufpassen müsst ihr allerdings bei einigen Punkten, die nur mit notarieller Beurkundung geregelt werden dürfen, z.B. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich oder die Übertragung von Eigentum an Immobilien. Vor Gericht wird automatisch nur der Versorgungsausgleich zusätzlich durchgeführt (wenn ihr den nicht vorher ausgeschlossen habt). Der Streitwert für diesen Ausgleich wird dann zum Nettoeinkommen addiert.
Andererseits kann der Streitwert von den Gerichten auch bis zu 30 % reduziert werden, wenn besonders wenig Aufwand in Aussicht steht. Wenn ihr alles vorher geklärt habt, habt ihr darauf gute Chancen.
Anhand dieses Streitwerts könnt ihr dann die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren aus den entsprechenden Gebührentabellen ablesen.

Und zum Thema nur ein Anwalt: Das stimmt, nur eine Partei braucht für die Scheidung einen Anwalt. Wenn bei euch alles einvernehmlich abläuft, könnt ihr euch die Kosten für den Scheidungsanwalt also teilen und einen zweiten sparen.

Ich wünsche dir alles Gute für eure Scheidung!
Miri
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