Antwort
von miri85 am 12.05.2022, 14.10 Uhr
Liebe juri,
um die Antwort vorweg zu nehmen: Ja, eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger als eine sogenannte streitige Scheidung. Eine erste Prognose für eure Kosten kannst du mit einem
Rechner für Scheidungskosten vornehmen, ich habe dir mal einen verlinkt.
Zum Verständnis will ich dir trotzdem kurz erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen: Die Grundlage der Scheidungskosten ist der Streitwert vor Gericht. Der wird erst einmal durch das Dreifache eures monatlichen Nettoeinkommens zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr die Scheidung einreicht, bestimmt.
Einerseits wird er erhöht, wenn das Gericht mehr „Arbeit“ mit euch hat, als nur die Scheidungsvoraussetzungen zu prüfen. Genau das könnt ihr umgehen, wenn ihr euch intern über die Punkte einigt. Am besten setzt ihr euch dafür noch einmal zusammen und haltet schriftlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung fest. Aufpassen müsst ihr allerdings bei einigen Punkten, die nur mit notarieller Beurkundung geregelt werden dürfen, z.B. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich oder die Übertragung von Eigentum an Immobilien. Vor Gericht wird automatisch nur der Versorgungsausgleich zusätzlich durchgeführt (wenn ihr den nicht vorher ausgeschlossen habt). Der Streitwert für diesen Ausgleich wird dann zum Nettoeinkommen addiert.
Andererseits kann der Streitwert von den Gerichten auch bis zu 30 % reduziert werden, wenn besonders wenig Aufwand in Aussicht steht. Wenn ihr alles vorher geklärt habt, habt ihr darauf gute Chancen.
Anhand dieses Streitwerts könnt ihr dann die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren aus den entsprechenden Gebührentabellen ablesen.
Und zum Thema nur ein Anwalt: Das stimmt, nur eine Partei braucht für die Scheidung einen Anwalt. Wenn bei euch alles einvernehmlich abläuft, könnt ihr euch die Kosten für den Scheidungsanwalt also teilen und einen zweiten sparen.
Ich wünsche dir alles Gute für eure Scheidung!
Miri