malnefrage.de
malnefrage.de
Menü
Facebook
Twitter
E-Mail
Bookmark
weitere
Ratgeber-Community für Fragen & Antworten:
Forum mit Tipps, Hilfe und Ratschläge
Forum Frage stellen! Neue Fragen Neue Antworten Ratgeber Login
Frage
Frage
von Suksko

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - was ändert sich?

Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese Verordnung gilt für jeden, der im Internet eine eigene Seite hat, also auch für kleine Firmen, Selbstständige und Blogger. Dabei stellen sich mir viele Fragen zur DSGVO.

Wird der Datenschutz durch die DSGVO wirklich besser oder schafft die Verordnung nur einen neuen Vorwand für Abmahnanwälte? Wofür könnte ich überhaupt abgemahnt werden? Ist das Abmahnrisiko mit einem kleinen Blog wirklich so hoch, wie manche behaupten, oder steckt hinter den Diskussionen rund um die Datenschutzgrundverordnung vor allem Panikmache?

Sie sieht es mit Facebook-Seiten aus? Mir ist aufgefallen, dass viele Seiten ein Impressum besitzen und auf eine Datenschutzerklärung verweisen. Mir ist unklar, ob ein Impressum für Facebook-Seiten jetzt ebenso verbindlich ist wie für Blogs und Websites, oder ob die Seitenbetreiber das Impressum freiwillig angeben.

Was muss ich bei der Datenschutzerklärung für meinen Blog beachten, damit er an die neue Datenschutzgrundverordnung angepasst ist? Reicht ein Impressum- und Datenschutz-Generator aus, um nicht abgemahnt zu werden? Vielleicht gibt es irgendwo eine Liste mit Kriterien, die die Datenschutzerklärung unbedingt erfüllen muss.

Antwort
Antwort
von HTMLbuddy
Großunternehmen wie Facebook oder Google werden durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mehr unter Druck gesetzt. Für den Verbraucher grundsätzlich eine gute Sache!

Dass kleine Firmen ins Visier der Datenschutzbehörden gelangen, dürfte wenig wahrscheinlich sein. Wichtig ist, sämtliche Regeln, die nach Außen sichtbar sind, zu beachten (z.B. aktuelle und stimmige Datenschutzerklärung auf der Website, die angepasste Verwendung von Analyse-Tools, der Newsletter-Versand nur nach Zustimmung und eine Aufklärung über die Möglichkeit, als Kunde die Erlaubnis, die eigenen Daten zu verarbeiten, widerrufen zu können).

Sinnvoll ist es, sich zu fragen, welche Daten überhaupt gebraucht werden und ob die notwendigen Einwilligungserklärungen der Nutzer/Kunden vorliegen.
Eine Impressumspflicht bei Facebook-Seiten besteht, sobald sie sich an die Öffentlichkeit richten.

Eine Abmahnung ist aber erst wahrscheinlich, wenn mit der Seite eine Geschäftstätigkeit verbunden ist. Die Verwendung eines Generators kann u.U. zu einer unvollständigen oder gar fehlerhaften Erklärung führen. Es ist daher Vorsicht geboten, wenn ein Generator für die neue Datenschutzgrundverordnung genutzt wird.

Ähnliche Fragen
Hallöchen miteinander, Ich hätte eine Frage zu dem Thema Steuererklärung: Meine Eltern müssen keine Steuererklärung abgeben und wir wohnen in einem ...
In einem Forum werden falsche Tatsachenbehauptungen über mich aufgestellt, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Leider kommt der Betreiber ...
Hallo Leute, bei uns steht wieder einiges an Gartenarbeit an und ich will mir mal so langsam eine neue Motorsense kaufen; bei der alten bringen selbst ...
Ich bin 17 Jahre alt und seit vier Monaten mit einem Jungen zusammen den ich echt sehr mag. Er möchte gern eine feste Beziehung mit mir. Ich weiß aber nicht ...
Mein Hoster hat heute etwas an der Server Hardware geändert und jetzt wird mir beim Login per sFTP in WinSCP und auch beim Verbinden über SSH folgende ...
Nächste Frage

Die auf malnefrage.de veröffentlichten Fragen und Antworten sind Meinungsäußerungen der jeweiligen User. Da die Aussagen nicht geprüft werden, kann die Richtigkeit der Inhalte nicht gewährleistet werden.