Habe ich ein Recht auf Homeoffice?
Hallo,
ich befinde mich aktuell in einer Diskussion mit meinem Arbeitgeber. Ich habe nun 4 Wochen am Stück im Unternehmen gearbeitet, da ich den persönlichen Kontakt für einige Präsentationen gebraucht habe.
Nun würde ich gerne meine zwei Tage pro Woche, die ich eigentlich für das Homeoffice nutzen darf, nachholen.
Das heißt insgesamt 8 Tage, die ich jetzt im Unternehmen verbracht habe. Mein Chef erlaubt es mir nicht und argumentiert so, dass es keine offizielle Regelung gibt. Ist das richtig oder habe ich ein Recht auf Homeoffice? Ich bin der Meinung, dass der Anspruch nachgeholt werden darf.
Hallo,
das Thema Homeoffice ist aktuell in vielen Unternehmen eine Grauzone. Ein grundsätzliches gesetzliches Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland derzeit (noch) nicht. In der Regel hängt es davon ab, was im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Absprache festgehalten ist.
Wenn in deinem Vertrag explizit steht, dass du zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten darfst, dann hast du grundsätzlich einen Anspruch darauf – allerdings kann der Arbeitgeber auch Anforderungen anpassen, wenn es betriebliche Gründe gibt. Ein „Nachholen“ von Homeoffice-Tagen ist normalerweise nicht üblich, außer es wurde explizit vereinbart. Es wäre also wichtig zu prüfen, ob es hierzu eine konkrete Regelung in deinem Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung mit deinem Chef gibt.
Vielleicht wäre ein klärendes Gespräch sinnvoll, in dem du mit deinem Chef über eine mögliche Flexibilität sprichst und erklärst, dass du diese Tage für Homeoffice nutzen möchtest. Falls es bei euch einen Betriebsrat gibt, könnte der dich auch unterstützen und weiter beraten.
Hoffentlich findet ihr eine Lösung, die für beide Seiten passt!
In Deutschland gibt es kein gesetzlich festgelegtes Recht auf Homeoffice. Ob jemand das Recht auf Homeoffice hat, hängt von den Bedingungen des Arbeitsvertrags und den Regelungen im Unternehmen ab. Ein Arbeitgeber ist jedoch grundsätzlich verpflichtet, die Wünsche und Anregungen seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Arbeit von zu Hause aus möglich ist.
Es gibt jedoch in Deutschland seit dem Jahr 2020, aufgrund von COVID-19, eine temporäre Regelung, das heißt der Arbeitgeber muss in vielen Fällen bei Anordnung von Quarantäne, das Arbeiten von Zuhause ermöglichen (§6 des Infektionsschutzgesetz). Dabei ist an Regeln wie drei Tage im Büro und zwei Tage von Zuhause aus arbeiten gedacht. Grundsätzlich ist Homeoffice, auch bekannt als Remote Work oder Telecommuting, die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Dieser Trend hat in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere durch die zunehmende Verfügbarkeit von Technologie und das Internet. Ein wichtiger Vorteil von Homeoffice ist die Erhöhung der Arbeitsflexibilität. Arbeitnehmer können die Arbeit an ihren individuellen Zeitplan anpassen und somit eine bessere Work-Life-Balance erreichen. Homeoffice ermöglicht auch, dass Menschen in ländlichen Gebieten oder von weiteren Entfernungen aus arbeiten können, die sonst eine tägliche Anfahrt erfordert hätte, was wiederum zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen beiträgt. Gesetzlich wird das Recht auf Homeoffice in Zukunft genauer ausformuliert.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Ist vertraglich festgeschrieben, dass dir zwei Tage pro Woche Homeoffice zustehen? Dann kannst du diese auch mit Hinweis auf deinen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber einfordern. Falls nicht, oder es die betriebliche Lage aktuell nicht zulässt, kannst du darauf auch nicht bestehen.
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