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von Morgrain

Was darf ich während einer Krankmeldung?

Ich bin wegen einer Grippe fast zwei Wochen lang krank geschrieben. In der ersten Woche ging es mir sehr schlecht und ich musste auch das Bett hüten. Jetzt geht es mir allerdings schon etwas besser, daher wollte ich mich erkundigen, ob ich rechtlich gesehen immer noch zu Hause bleiben muss oder ob ich auch raus gehen kann, ohne dass mein Arbeitgeber mir etwas anhaben kann?

Noch vor meiner Krankheit hatte ich Urlaub für ein verlängertes Wochenende beantragt, um mit meiner Familie ein paar Tage zu verreisen. Da es mir nun wieder besser geht, darf ich wie geplant in den Urlaub fahren oder drohen mir dann arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Antwort
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von Klaus Löffler
Während der Krankmeldung müssen Sie alles unterbleiben lassen, was Ihrer Genesung im Wege steht. Sofern es Ihnen also wieder besser geht, ist gegen einen kleinen Spaziergang an der frischen Luft oder dem Treiben von leichtem Sport sicher nichts einzuwenden. Allerdings würde ich bezüglich des Urlaubs mit Ihrem Chef Rücksprache halten: Schließlich hat er Ihnen freigegeben.
Sofern Sie jetzt während der Krankschreibung in den Urlaub fahren, verfällt Ihr Urlaubsanspruch ja nicht. Ihr Chef könnte unter Umständen von einer Täuschung ausgehen. Ich rate Ihnen daher dies vorab mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären.
Kommentar von Morgrain
Wegen des Urlaubs bin ich mir eben nicht so sicher. Auch dieser würde doch der Förderung meiner Gesundheit zu Gute kommen, so dass ich dann baldmöglichst wieder meiner Arbeit nachgehen kann.
Kommentar von Klaus Löffler
Ja, allerdings kann Ihr Chef das auch als eine Täuschung auslegen, da Sie ihm nicht vorher mitgeteilt haben, dass Sie wieder genesen sind. So hätten Sie unter Absprache mit ihm, Ihren bereits eingereichten Urlaub wie geplant verbringen können. Wenn dieser während der Krankschreibung stattfindet, verfallen Ihre Urlaubstage ja nicht. Sie würden sich also weitere freie Tage "erschleichen". Meiner Meinung nach, ist die offene Aussprache immer noch die beste Möglichkeit, um späteren Problemen vorzubeugen.


Antwort
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von krysis
Meines Erachtens ist ein Urlaub während der Krankschreibung nur bei psychosomatischen Störungen erlaubt - nicht aber bei einer Grippe.

Antwort
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von Schogitte
Während der Krankschreibung muss die Gesundheit gefördert werden. Dazu muss jedoch nicht absolute Bettruhe gehören. Das ist je nach Krankheit unterschiedlich. Jedoch sollte meiner Ansicht nach ein Urlaub, gerade bei einer Grippe, vermieden werden, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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