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von Woelffchen am 05.08.2018, 11.26 Uhr

Was wird bei der Riesterförderung nachgelagert besteuert?

Meine Riesterförderung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: Die Zulagen, die dem Konto gutgeschrieben werden und die Entlastung im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung. Die Zulagen werden nachgelagert versteuert. Wie sieht es mit den jährlichen Steuerentlastungen aus? Werden sie später auch versteuert?

Antwort
Antwort
von Claus Rast am 06.08.2018, 11.44 Uhr
Bei Riester-Produkten wie einer Riesterrente bedeutet "nachgelagerte Besteuerung", dass es faktisch zu einer Steuerstundung bis zum Erreichen des Rentenalters kommt. Das heißt, dem Entlastungseffekt bei der Einkommensteuer in der Ansparphase steht eine spätere Besteuerung der Zahlungen im Rentenalter gegenüber. Diese werden dann aber nicht wie Kapitalanlagen behandelt, sondern unterliegen dem normalen persönlichen Einkommensteuersatz, der im Alter in vielen Fällen niedriger ist als früher. Da beim sogenannten "Wohn-Riester", beispielsweise mit einem Riesterbausparvertrag, keine regelmäßigen Rentenzahlungn anfallen, die besteuert werden könnten, wird in diesen Fällen ein sogenanntes Wohnförderkonto gebildet. Das ist ein fiktives Konto, in dem das aus Riester-Verträgen entnommene Kapital, sämtliche erhaltenen staatlichen Zulagen und geförderte Tilgungsleistungen sowie jährliche Zinsen enthalten sind.

Auf die Summe, die sich daraus ergibt, sind dann die Steuern zu zahlen, allerdings nicht auf einen Schlag, sondern mit monatlichen Zahlungen über 20 Jahre hinweg. Alternativ kann man die Steuern auch sofort auf einen Schlag bezahlen, was mit einem Steuerrabatt von 30 Prozent honoriert wird. Das geförderte Haus bzw. die Wohnung muss der Betreffende dann allerdings noch mindestens 20 Jahre lang behalten, sonst kostet das mehr Steuern.
Kommentar von Woelffchen am 06.08.2018, 13.18 Uhr
Vielen Dank für die Antwort! Ich verstehe es also so, dass die Riesterzulagen und steuerliche Erstattungen im Rahmen der Einkommensteuer besteuert werden. Ist das korrekt?
Kommentar von Claus Rast am 06.08.2018, 13.32 Uhr
Korrekt!

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